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Gemeinsame Presseerklärung

Zum Erlass des Durchsuchungsbeschlusses für die Räumlichkeiten des IKZ

Gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft Bremen und der Polizei Bremen:

04.03.2015

Nach heute (Mittwoch, 04.03.2015) öffentlich erhobenen Vorwürfen, im Zusammenhang mit dem Erlass des Durchsuchungsbeschlusses für die Räume des IKZ sei am vergangenen Samstagabend "getrödelt" worden, widersprechen die Staatsanwaltschaft und die Polizei entschieden und stellen klar:

Am Freitagabend wurde den Sicherheitsbehörden bekannt, dass konkrete Hinweise auf eine vierköpfige Gruppe aus dem Ausland vorlagen, die sich in Bremen mit zwei potenziellen Waffenhändlern treffen wollten. Die Polizei informierte darüber den zuständigen Staatsanwalt noch am Freitagabend. Bei dem Treffen im Präsidium wurde am Freitagabend erörtert, wo sich die Gruppe aufhalten könnte. Der Sachverhalt sollte weiter mit verdeckten Maßnahmen aufgeklärt werden, um der vierköpfigen Gruppe habhaft zu werden. Da es einen Hinweis gab, dass möglicherweise ein Anschlag geplant war, entschied der Polizeiführer am Samstagmorgen Schutzmaßnahmen insbesondere in der Innenstadt durchzuführen.

Aufgrund von Ermittlungen gab es Anhaltspunkte, dass sich die gesuchten Personen aus dem Ausland im IKZ aufhalten könnten. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft wurden daraufhin in aller Eile die weiteren Schritte abgesprochen. Parallel dazu kamen keine Erkenntnisse aus den laufenden operativen Maßnahmen, dass sich die Lage verschärft hätte. Eine Durchführung der Durchsuchung wegen "Gefahr in Verzug" war weder aus strafprozessualer Sicht noch aus polizeipräventiven Gesichtspunkten zulässig und erforderlich, weil das IKZ fortlaufend unter polizeilicher Beobachtung stand. Auf diese Weise war gewährleistet, dass niemand das IKZ unerkannt betreten noch verlassen konnte.

Nach Prüfung der Frage, ob die gesteigerten Anforderungen an eine Durchsuchung der teilweise religiös genutzten Räume des IKZ vorlagen, stellte die Staatsanwaltschaft Bremen gegen etwa 16 Uhr den Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Die Ermittlungsrichterin erließ nach eigener Prüfung des Antrags den Beschluss, der persönlich an die die Durchsuchung durchführenden Polizeibeamten ausgehändigt wurde. Die Durchsuchung wurde unmittelbar im Anschluss daran gegen 18.30 Uhr durchgeführt.

Die Maßnahmen waren trotz des enormen Drucks und der Eile mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet und eng aufeinander abgestimmt.

Verantwortlich:
Staatsanwältin Dr. Noltensmeier
Ostertorstr. 10, 28195 Bremen – Telefon: 0421 – 361 96605
E-Mail: silke.noltensmeier@staatsanwalt.bremen.de
www.staatsanwaltschaft.bremen.de