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Der Senator für Inneres und Sport

Künftige Regionalbibliotheken in Bremen: Standorte werden untersucht

21.02.2001

In der aktuellen Diskussion um das neue Bibliothekskonzept hat der Senator für Inneres, Kultur und Sport, Dr. Bernt Schulte, das vom Senat beschlossene „1+4-Konzept“ erneut unterstrichen und dabei bekräftigt, dass es künftig eine Zentralbibliothek im ehemaligen Polizeihaus Am Wall und vier Regionalbibliotheken in Bremen-Nord, West, Süd und Ost geben wird. „Insbesondere im Bremer Osten würden derzeit mehrere Standorte untersucht“, erklärte Senator Dr. Schulte. „In Bremen-Nord wird vorrangig geprüft, wie eine Regionalbibliothek im Gebäude der ehemaligen Jugendarrestanstalt in Lesum realisiert werden kann.“

Senator Dr. Schulte erinnerte in diesem Zusammenhang an den zwischen Stadtbibliothek, der Deputation für Kultur und dem Senator für Inneres, Kultur und Sport vereinbarten „Fahrplan“: Nachdem der Senat im August 2000 ein Bibliothekskonzept mit einer Zentralbibliothek und vier Regionalbibliotheken beschloss, wurde der Senator für Inneres, Kultur und Sport gebeten, ihm ein endgültiges „1+4-Konzept“ der Stadtbibliothek Bremen zur Entscheidung vorzulegen. Die Stadtbibliothek als Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen hat auftragsgemäß einen Entwurf dem zuständigen Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben, an dessen weiterer Ausgestaltung nun weiter gearbeitet wird.

Ausgangspunkt dieses Konzeptes war der Auftrag, mit den vier Regionalbibliotheken möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Bibliotheksangebot zu schaffen. Zu den wesentlichen Standards für zeitgemäße Zentral- und Regionalbibliotheken gehören unter anderem Lage, Fläche, Personal und Öffnungszeiten, Angebotsqualität, Ausstattung und Informations- und Kommunikations-Technik. Als Beispiel dient die Regionalbibliothek West. Auch die vom Senat beschlossene Konzeption der Stadtentwicklung soll bei der weiteren Beurteilung der konkreten Standorte berücksichtigt werden.

Derzeit werden noch diverse Standorte sowohl unter den genannten Standards als auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. „Die mit der Konzeption 1+4 befassten Gremien sind aber - vor dem Hintergrund der engen Rahmenvorgaben des Senats - bemüht, transparente und nachvollziehbare für ihre Entscheidung im weiteren Verfahren zu Grunde zu legen“, versicherte Senator Dr. Schulte abschließend.