Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Innenministerkonferenz: INPOL-neu soll fortgesetzt werden

01.02.2002

Ständige Konferenz der Innenminister
und -senatoren der Länder
- Der Vorsitzende -

Das neue Informationssystem der Polizei (INPOL-neu) soll kommen. Die Länder und der Bund haben dies im Rahmen eines Beschlusses der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 31.01.2002 bekräftigt, wie der IMK-Vorsitzende, Bremens Innensenator Dr. Kuno Böse, heute mitteilte.

Die IMK hat darin zur Kenntnis genommen, dass das zum Kernbereich von INPOL-neu gehörende Datenbankkonzept nach Einarbeitung von Verbesserungen und nach einem Belastungstest, der unter Beteiligung der KPMG Consulting AG durchgeführt wurde, sich als tragfähig erwiesen hat. Neu ist die Einrichtung eines zweiten (“operativen”) Datenbanksystems, das die polizeilichen Standardabfragen und die Datenpflege übernehmen wird, während das andere Datenbanksystem komplexe Recherche- und Analyseaufgaben übernehmen soll. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Aufteilung von INPOL-neu auf zwei Datenbanksysteme trägt der Bund.

Die Auswirkungen auf die in den Ländern vorhandenen Datenbanksysteme sollen zu Beginn der weiteren Projektarbeit mit Unterstützung des Bundes geklärt werden. Die Innenminister und -senatoren der Länder haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass alle Entscheidungen zur Weiterentwicklung von INPOL-neu, die finanzielle Auswirkungen auf die Länder haben könnten, unter einem Haushaltsvorbehalt stehen. Sie haben in diesem Zusammenhang zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Bund bestrebt ist, die seitens der Länder zur Anbindung ihrer Landessysteme bereits erbrachten Leistungen weitestgehend zu sichern. Der Bund wird den Ländern darüber hinaus die für die o.g. ‚operative‘ Datenbank entwickelte Software für deren Landesdatenhaltung sowie zur Entwicklung der Schnittstellen zum zentralen INPOL-System zur Verfügung stellen. Die bereits im Zusammenhang mit den bisherigen Planungen den Ländern eröffnete Möglichkeit, ihre Landesdaten gegen Kostenerstattung in einem abgesicherten Bereich auf dem Bundesrechner zu speichern, wird weiterhin angeboten.