15.02.2002
Erlasse zum Ausländerrecht erstmals online zugänglich
Für jeden, der sich beruflich oder privat mit dem Ausländerrecht beschäftigt, bietet das Internetangebot des Bremer Senators für Inneres, Kultur und Sport (www.bremen.de/innensenator) eine Neuheit. Unter der Rubrik „Schwerpunkte/Inneres/ Ausländerrecht“ findet sich ein Überblick über Rechtsgrundlagen, Einreise, Aufenthalt und Beendigung des Aufenthalts. Zusätzlich bieten die Seiten einen besonderen Service: Erstmalig sind die Erlasse des Senators für Inneres, Kultur und Sport zum Ausländerrecht (seit dem 23. November 1999) einsehbar und stehen als Download zur Verfügung. „Für alle an dieser Thematik Interessierten, insbesondere für Anwälte, dürfte dieser Service nützlich sein“, erklärte Innensenator Dr. Kuno Böse hierzu. Der Senator kündigte an, zukünftig das Internetangebot auch auf andere Spezialbereiche seines Ressorts auszuweiten.
Senator Dr. Kuno Böse: „Überwältigende Resonanz auf unsere neuen Internet-Seiten“
Das Angebot des Senators für Inneres, Kultur und Sport im Internet gibt es seit dem 16. Januar diesen Jahres. Bereits in den ersten zwei Wochen wurden die Seiten des Ressorts intensiv genutzt: In nur 16 Tagen (einschließlich des 31. Januar) haben insgesamt 135.824 Nutzer die Homepage www.bremen.de/innensenator besucht. „Das ist eine überwältigende Resonanz, die uns selbst überrascht hat“, erklärte Senator Dr. Böse, „und es zeigt, dass wir mit unserem virtuellen Angebot richtig liegen. Unserem Ziel, den Abstand zwischen Politikern und Bevölkerung deutlich zu verringern, kommen wir somit tatsächlich näher.“