09.07.2003
Innensenator Thomas Röwekamp: „Kinder müssen auch auf der Fahrt in den Urlaub immer angeschnallt sein“ – Tipps und Hinweise zum Ferienbeginn
„Fahren Sie sicher und gelassen in den Urlaub, planen Sie ausreichend häufige und lange Pausen ein und schnallen Sie Ihr Kind auch auf der Fahrt in den Urlaub immer an!“ Diesen Appell anlässlich des morgigen (10.7.2003) Beginns der großen Schulferien im Lande Bremen richtet der neue Innensenator Thomas Röwekamp an Eltern, Großeltern und alle, die mit Kindern in den Sommerurlaub fahren. Ob Tagesausflug oder Jahresurlaub – nach wie vor ist dabei der private PKW das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel. Die Fahrt mit dem Auto an den Urlaubsort ist für die meisten Familien jedoch mit vermeidbarem Stress und Ärger verbunden.
„Eine gute Planung der Reise kann schon die Anfahrt zum ersten Urlaubstag machen,“ so Senator Röwekamp. Dabei müsse auch auf die Sicherheit der Kinder im Auto geachtet werden. Die Verkehrsunfallstatistik belege, so der Innensenator, dass Kinder hier nach wie vor gefährdet seien: Während die Gesamtzahl der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder immer weiter abnimmt, zeigt die Statistik bei Kindern, die als Insassen im PKW bei Unfällen getötet werden, nach oben.
Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 216 Kinder im Alter von unter 15 Jahren im Straßenverkehr getötet. Dies war die geringste Zahl seit Einführung der Statistik im Jahr 1953. Trotz dieses Gesamtrückgangs wurden mehr Kinder als PKW-Insassen getötet, nämlich 104. Dies waren elf Kinder (plus 12 Prozent) mehr als 2001. In Bremen gab es in 2002 keine im Straßenverkehr getöteten Kinder.
Häufigste Ursache für die schweren und tödlichen Verletzungen waren nach Angaben des Bremer Innensenators nicht angelegte oder schlecht angepasste Rückhaltesysteme. „Bereits ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h werden bei einer Vollbremsung derart gewaltige Kräfte frei, dass sich niemand mehr festhalten oder abstützen kann,“ erklärte Senator Thomas Röwekamp. „Ebenso ist es ein verhängnisvoller Irrtum, dass die Vordersitze das Kind bei einem Aufprall auffangen würden. Das Kind wird vielmehr schräg nach oben katapultiert und prallt auf den Vordermann oder gegen die Front-Scheibe.“
Röwekamp: Gurtpflicht wieder stärker ins Bewusstsein der Autofahrer rücken!
Die rechtliche Situation ist eindeutig: Die Pflichten für die Besetzung des PKW gemäß § 23 Abs. 1 StVO haben die Fahrer wahrzunehmen, besonders wenn die Einsichtsfähigkeit der Kinder fehlt. „Die Anschnallpflicht muss wieder stärker in das Bewusstsein der Autofahrer gerückt werden,“ forderte Röwekamp und ergänzte, “auf längeren Fahrten müssen Eltern prüfen, ob ihr Kind angeschnallt bleibt.“
Für längere Autofahrten mit Kindern gibt es darüber hinaus einige Faustregeln, die unbedingt beachtet werden sollten: