17.08.2004
Der Senat hat heute (17.08.2004) den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem zum 1. Januar 2004 aus den Arbeitsgerichten Bremen und Bremerhaven ein einheitliches Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven gebildet wird. Der Hauptsitz des zukünftigen Arbeitsgerichts Bremen - Bremerhaven wird in Bremen sein. In Bremerhaven werden auswärtige Kammern - nach Bedarf eine oder mehrere – eingerichtet.
Dazu erklärt Justizstaatsrat Ulrich Mäurer: „Mit den auswärtigen Kammern bleibt die Präsenz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Bremerhaven erhalten. Wie bisher wird den Bremerhavener Prozessbeteiligten ein ortsnaher Zugang zu arbeitsgerichtlichen Dienstleistungen mit den gewohnt kurzen Wegen zum Gericht geboten. Mit der Zusammenlegung wird die Arbeitsgerichtsbarkeit aber ihren Personaleinsatz bedarfsgerechter organisieren und ihre Aufgaben effektiver erfüllen können. Auf die nach unseren Erfahrungen sehr unterschiedliche Entwicklung der Verfahrenszahlen in Bremen und Bremerhaven kann in einem einheitlichen Gericht viel besser reagiert werden als in zwei getrennten Gerichten. Außerdem haben wir den bremischen Gerichten in den letzten Jahren erheblich mehr Eigenverantwortung in Haushalts- und Personalangelegenheiten übertragen, die in einem größeren Gericht eher als in zwei kleinen ausgefüllt werden kann. Nicht zuletzt erleichtert die organisatorische Zusammenfassung auch die Planung und den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.“