04.08.2000
Verbraucher-Zentrale: Wechsel zum Stichtag 30. September kann sich lohnen
Ein neues computergestütztes Beratungsprogramm zur Wahl der gesetzlichen Krankenkassen steht ab sofort bundesweit in allen Verbraucherberatungsstellen zur Verfügung. Versicherte, die ihre Krankenkasse wechseln möchten, erhalten dort zunächst einen Ratgeber und einen Fragebogen. Mit Hilfe der so abgefragten Angaben wird dann ein ausführlicher, auf ihre individuelle Situation und ihre Bedürfnisse zugeschnittener Beratungsbrief erstellt. Auf dieses neue Angebot, das bis Ende Dezember läuft, weist jetzt die Verbraucher-Zentrale Bremen hin.
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich finanziell lohnen, so die Verbraucher-Zentrale. Ersparnisse in Höhe von 200 - 800 DM pro Jahr, die zur Hälfte im Geldbeutel der Versicherten und zur anderen Hälfte beim Arbeitgeber bleiben, sind bei einem Bruttoeinkommen von bspw. 4.000 - 5.000 DM keine Seltenheit.
Während freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse jederzeit mit einer Zweimonatsfrist kündigen können, sollten sich Pflichtversicherte den Stichtag 30. September 2000 im Kalender markieren. Bis dahin muss die Kündigung bei der Krankenkasse schriftlich vorliegen, andernfalls gibt es diese Chance zum Sparen erst wieder ein Jahr später, so die Verbraucherschützer. Geht das Kündigungsschreiben bis 30. September bei der "alten" Krankenkasse ein, haben Pflichtversicherte immer noch 3 Monate Zeit, also bis zum Jahresende 2000, die einzelnen Angebote zu vergleichen und sich für eine neue Kasse zu entscheiden.
Die Angst vor dem Wechsel von einer gesetzlichen Kasse in eine andere gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei in der Regel unbegründet, betonen die Verbraucherschützer. Wer krank ist oder bis zum endgültigen Kassenwechsel Leistungen benötigt, ist per Gesetz geschützt: Der komplette Versicherungsschutz besteht für Pflichtversicherte (bis zu einem Monatseinkommen von 6.450 DM im Westen und 5.325 DM im Osten) auch in den Monaten nach der Kündigung bis zum Jahresende. Und selbst wenn man dann vergisst, sich rechtzeitig bei einer neuen Kasse anzumelden, oder aber keine bessere Kasse findet, ist man automatisch im nächsten Kalenderjahr bei der „alten“ Krankenkasse weiterversichert – quasi so, als ob man nie gekündigt hätte. Lediglich freiwillig Versicherte müssen durch rechtzeitige schriftliche Kassenwahl darauf achten, dass keine Versicherungslücke entsteht.
Bei der Wahl der Krankenkasse sollten die Versicherten dennoch nicht nur auf den Beitragssatz schauen, rät die Verbraucher-Zentrale. Zwar sind die wichtigsten Leistungen (über 95 %) bei allen gesetzlichen Kassen gleich und gesetzlich festgelegt.
Ein Teil an Leistungen, wie bspw. die Übernahme von Zuschüssen zu Kuren, die Bewilligung von Haushaltshilfen oder spezielle Angebote und Zuschüsse für Herzkranke und Kurbedürftige, sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich in deren Satzungen geregelt. Für die gestressten Mütter ist es vielleicht wichtig, dass ihre Kasse auch die Kosten für eine Müttergenesungskur vollständig übernimmt, während der freiwillig versicherte Selbstständige möglicherweise eine Krankengeldzahlung durch die Kasse bereits ab dem ersten Krankheitstag wünscht. Daneben gibt es Unterschiede im Service, der Dichte des Beratungsnetzes und der Teilnahme an Modellversuchen, bspw. zur alternativen Medizin.
Licht in diesen Dschungel komplizierter Regelungen bringt das neue Beratungsprogramm der Verbraucher-Zentralen. Dabei erhalten die Versicherten mit der Broschüre "Beratungsbrief Krankenkassen" zunächst alle wichtigen Informationen zur Kassenwahl und einen Fragebogen, in den sie die ihnen wichtigen Kriterien für die Auswahl der Kasse eintragen. Der Computer sucht dann die jeweils passenden Krankenkassen mit den günstigsten Beitragssätzen heraus. Der Beratungsbrief und der Fragebogen für die individuelle Computer-Auswertung ist für DM 30,- (Vorausscheck DM 35,- bei Versand) bei der Verbraucher-Zentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen, erhältlich.