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Sonstige

Gerechtere Verteilung der Kosten des Mutterschutzes

16.12.2003

„Endlich wird ein Hemmnis zur Beschäftigung von Frauen beseitigt. Betriebe, die viele Frauen beschäftigen, z.B. unsere Krankenhäuser, sollen hinsichtlich der Kosten des Mutterschutzes eine Entlastung erhalten,“ freut sich Ulrike Hauffe, Landesbeauftragte für Frauen, und begrüßt eine kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Diese besagt, dass der Gesetzgeber eine neue Regelung treffen muss, wie die Kosten des Mutterschutzes zwischen Arbeitgebern ausgeglichen werden sollen.

Krankenkassen, Staat und Arbeitgeber teilen sich die Kosten der Lohnfortzahlung bei Mutterschutz. Frauen erhalten ein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder vom Staat und einen Zuschuss bis zur Höhe ihres Nettoverdienstes vom Arbeitgeber. Da die Einkommen gestiegen sind und das Mutterschaftsgeld seit 1968 nicht erhöht worden ist, hat sich das Verhältnis von Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu Lasten der Arbeitgeber verschlechtert. Lediglich für kleine Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern gibt es einen Ausgleich in Form eines Umlageverfahrens, die den Arbeitgebern Aufwendungen erstatten.

Große Betriebe sind bisher ganz von diesem Verfahren ausgeschlossen und haben daher einen höheren Aufwand für den Fall des Mutterschutzes. Dies kann sich beschäftigungshemmend auswirken. Das Gericht sieht darin die Gefahr einer Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung und hat daher eine gesetzliche Neuregelung gefordert, die auch große Betriebe in das Umlageverfahren einbezieht und so die Kosten des Mutterschutzes für die Arbeitgeber senkt. Bis zum 31.12. 2005 muss der Gesetzgeber nun eine neue Regelung treffen.


Auskunft erteilt:
Frau Schütte, Knochenhauerstraße 20-25, 28195 Bremen, Telefon: 0421 - 361 6050, E-mail: christel.schuette@frauen.bremen.de