28.03.2008
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt mit:
Mit deutlicher Kritik an der bremischen Verwaltung hat der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Sven Holst, seinen zweiten Jahresbericht eingeleitet. Das Bremer Informationsfreiheits-Gesetz (BremIFG) ist seit August 2006 in Kraft und garantiert den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu so gut wie allen Daten der Verwaltung. Von einigen Ressorts würden die Regelungen dieses Gesetzes aber „nicht besonders ernst genommen“, beanstandet Holst und nennt es einen „mühsamen Prozess“, die Informationsfreiheit „in den Köpfen der Verwaltung zu verankern“.
Es sind vor allem zwei Punkte, die dem Landesbeauftragten die Bilanz des Jahres 2007 „verhageln“: die nur schleppende Einführung des so genannten elektronischen Informationsregisters sowie die mangelnde Erhebung statistischer Daten zur Gesetzesanwendung in den Behörden selbst.
Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit sieht in dem Gesetz einen „fundamentalen Kulturwandel“, den es nicht nur in der Verwaltung, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verankern und bekannt zu machen gelte: Das Recht auf Informationszugang sei vielen noch nicht bekannt, teilweise gebe es aber auch unzutreffende Vorstellungen, welche Informationen denn zu erhalten seien, bilanziert Holst und plädiert für eine erneute „Öffentlichkeitsoffensive“.
Hinweis:
Abruf (Download) / Bestellung: Der Jahresbericht liegt als Drucksache vor und kann beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestellt werden (Telefon 0421 361-2010 in Bremen; 0471 596-2010 in Bremerhaven) und wird auf Nachfrage zugesandt. Außerdem ist er unter www.informationsfreiheit-bremen.de im Internet abrufbar.