30.05.2008
Das Gesundheitsressort teilt mit: Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen sind verpflichtet, die Tiere impfen zu lassen
Die Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen sind rechtlich nun nach der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung grundsätzlich verpflichtet, diese Tiere impfen zu lassen. Ausgenommen sind im Grundsatz Mastrinder und nach Infektion natürlich geschützte Tiere. Die zugelassenen Ausnahmen von der Impflicht sind der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zu entnehmen, die am 31. Mai 2008 unter den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlich ist. Ende Mai beginnt die wöchentliche Auslieferung des Blauzungenimpfstoffes an die Veterinärämter. Mit der Impfung verbindet sich die Hoffnung, die klinischen Ausfälle und Leistungsdepressionen bei den Tieren zu verhindern. Ob langfristig eine Tilgung der Krankheit erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.
Die Blauzungenkrankheit oder Bluetongue (BT) ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch bestimmte Mückenarten übertragen wird. Insbesondere erkranken Schafe (auch Mufflons), Rinder und Ziegen. Die Tierseuche ist auch durch den Tierhalter anzeigepflichtig. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Deutschlandweit sind seit dem Jahre 2006 bisher 24.500 Fälle und in der Stadtgemeinde Bremen 13 Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten; Bremerhaven hatte bisher keinen Fall zu verzeichnen.
Grundsätzlich müssen die Tierhalter von Schafen, Ziegen, Rindern und Gehegewild die Haltung nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halter von Schafen, Ziegen, Rindern und anderen (Wild- )Wiederkäuern auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer 0421/361-4035 für Bremen bzw. 0471/596-13883 für Bremerhaven nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, die lediglich ein oder zwei Tiere halten. Ebenfalls wird auf die Meldeverpflichtung der Tiere bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse hingewiesen.
Weitere Einzelheiten sind unter www.LMTVet.bremen.de nachzulesen oder können telefonisch beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet), Findorffstr. 101, 28215 Bremen erfragt werden.