05.06.2008
Baubeginn: Sommerferien 2008 / "Sicherheit ist gewährleistet"
Seit dem Jahr 2006 steht fest, dass die Tragfähigkeit von Bremens ältester Weserbrücke, der Bürgermeister-Smidt-Brücke, ertüchtigt werden muss, um den zukünftigen Anforderungen gewachsen zu sein. Die ergeben sich vornehmlich aus den gewachsenen Verkehrslasten, wie schwerer gewordenen Schienenfahrzeugen. Im Jahre 1952 wurde die Bürgermeister-Smidt-Brücke für den Verkehr frei gegeben. Das Stahlbauwerk verbindet seitdem über den Teerhof hinweg die Altstadt mit der Neustadt. Für den Individualverkehr stehen je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen zur Verfügung. In der Mitte des Brückenbauwerkes verlaufen die Straßenbahngleise, die ebenfalls im Zuge der Maßnahme erneuert werden. Derzeit werden im Vorwege der eigentlichen Maßnahme die Masten für Beleuchtung und Fahrdrahtabspannung von der BSAG erneuert.
Die statische Bemessung der Brücke erfolgte 1951 für Belastungen aus „Dampfwalze und Menschengedränge“. 1964 wurde das Bauwerk statisch nachgerechnet und in die Brückenklasse 45 gemäß DIN 1072 eingestuft. Aufgrund dieser Einstufung unterliegt das Brückenbauwerk keiner gewichtsbedingten Einschränkung für gemäß Straßenverkehrsordnung zugelassener Fahrzeuge.
Im Zuge der Einführung der neuen Straßenbahngeneration im Jahre 2006 wurde eine statische Nachrechnung erforderlich. Dabei wurden altersbedingte Unterschreitungen der erforderlichen Sicherheiten festgestellt. Für Straßenbahnen gilt daher zurzeit auf der Brücke ein Begegnungsverbot. Um diese Einschränkung aufheben zu können und die Tragfähigkeit der erforderlichen Brückenklasse sicherzustellen ist es daher erforderlich, das Bauwerk zu ertüchtigen. Vorweggenommenen Berichterstattungen, in denen ein Gefahrenpotential für die derzeitigen Nutzer der Brücke suggeriert wurde, weist der zuständige Projektleiter vom Amt für Straßen und Verkehr, Arend Kiefer, entschieden zurück: „Eine nicht ausreichende Tragfähigkeit der Brücke und ein damit einhergehendes Sicherheitsrisiko hat es zu keiner Zeit gegeben und wird es auch zukünftig nicht geben. Wir haben den Zustand und die Kondition aller 765 Brückenbauwerke in Bremen sehr gut im Blick und ergreifen Maßnahmen immer rechtzeitig, bevor eine Gefährdung eintritt“.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden Brücken auf ihre Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit und Funktionsfähigkeit hin, unter besonderer Berücksichtigung der bei früheren Prüfungen gemachten Feststellungen, regelmäßig überprüft. Die regelmäßigen Prüfungen haben den Zweck, etwa eingetretene Schäden und Mängel rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, bevor ein größerer Schaden eintritt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Da die letzten umfangreichen Arbeiten an der Brücke 23 Jahre zurückliegen, ist neben der Ertüchtigung auch eine Instandsetzung des Fahrbahnbelages notwendig, um die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit der Brücke zu gewährleisten.
Der Ablauf der Maßnahme ist in ein Gesamtverkehrskonzept eingebunden und startet mit dem beginn der Verkehrsarmen Zeit am Anfang der Sommerferien. Da die Brücke im Zuge der Langemarck- und Bürgermeister Smidt Straße keine Ausweichverkehre durch die Sperrung der Erdbeerbrücke aufnehmen muss, können die Arbeiten an beiden Brücken zeitgleich durchgeführt werden. Zudem wird die Bürgermeister- Smidt- Brücke dauerhaft auf einem Fahrstreifen je Richtung für den Individualverkehr befahrbar bleiben.
Ablauf der Maßnahme
Für die Ertüchtigung und die Arbeiten im Gleisbereich wird je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen direkt neben dem Gleisbereich für den Fahrzeugverkehr gesperrt, so dass je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen zur Verfügung steht.
Die Durchführung der Ertüchtigung und Instandsetzung der Maßnahme ist mit Beginn der Sommerferien 2008 bis August 2009 geplant.
Zeitlicher Ablauf:
Mit Beendigung der Arbeiten am Obergurt und den Fahrbahnen, voraussichtlich im Juni 2009, werden für jede Richtungsfahrbahn wieder zwei Fahrspuren für den Individualverkehr zur Verfügung stehen. Witterungs- und Bauablaufbedingt können sich die bauzeitlichen Abläufe verändern, ohne das der Endtermin dadurch beeinflusst wird.