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Senatskanzlei

Keine Vorbehalte gegen UN-Kinderrechte

05.06.2008

„Die Rechte für Kinder, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention verfasst sind, müssen auch in Deutschland ohne Vorbehalt gelten.“ Mit diesem knappen Satz von Bürgermeister Jens Böhrnsen lässt sich beschreiben, warum das Land Bremen zusammen mit Berlin und Rheinland-Pfalz eine Bundesrats-Initiative startet, damit die Bundesregierung die bei den Vereinten Nationen hinterlegte Vorbehaltserklärung Deutschlands zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UN-Kinderrechtskonvention – unverzüglich zurücknimmt.

Zahlreiche Organisationen, Verbände des Kinderschutzes sowie Einzelpersonen aller politischen Richtungen wenden sich immer wieder an Bund und Länder mit dem Ziel, die Vorbehaltserklärung aufzuheben. Die Bundesregierung sieht sich dazu aus formalen Gründen außerstande, solange nicht alle Länder ihr Einverständnis hierfür erklären. Jens Böhrnsen: „Die unionsregierten Länder sind daher aufgerufen, ihre Blockadehaltung unverzüglich aufzugeben.“

Die UN-Kinderrechtskonvention ist am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft getreten. Allerdings hatte die Bundesregierung am 6. März 1992 bei den Vereinten Nationen eine Erklärung abgegeben, wonach das Übereinkommen als völkerrechtliche Staatenverpflichtung innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung finde. Die Erklärung der Bundesrepublik enthält darüber hinaus Interpretationen dazu, wie einige Bestimmungen des Übereinkommens gegenüber deutschem Recht, etwa bei der elterlichen Personensorge, der Strafverfolgung sowie bei Aufenthaltsrechte auszulegen sind.

Der Senat sieht keine Begründung mehr, die Vorbehalte immer noch aufrecht zu erhalten. Durch Änderungen im Kindschaftsrecht besteht seit 1992 ein Teil der Vorbehalte nicht mehr. Auch bezüglich aufenthaltsrechtlicher Aspekte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind die Vorbehalte der Erklärung durch Änderungen im Aufenthalts- und Zuwanderungsrecht in den vergangenen Jahren obsolet geworden. Die Gefahr missverständlicher Interpretationen des Abkommens besteht nicht mehr.

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ist bis auf die USA und Somalia von allen Ländern ratifiziert worden. Sie definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und legt wesentliche Schutzstandards fest. Die vier elementaren Grundsätze der Konvention betreffen Überleben und Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder und deren Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Als „Grundrechte“ definiert sind die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Freizeit, Erholung und Betreuung. In einem Zusatzprotokoll wird die Rekrutierung von Kindersoldaten geächtet.