26.06.2008
Die Deputation hat während ihrer Sitzung heute (26.06.2008) in Bremerhaven eine Neuregelung gebilligt, die Abschiebehäftlingen neben der Betreuung durch den polizeiärztlichen Dienst auch die Möglichkeit einräumt, ärztliche Behandlungen auf ihren Wunsch durch Privatärzte vornehmen lassen zu können. Bisher war dies nur in Ausnahmenfällen möglich, etwa dann, wenn der polizeiärztliche Dienst eine Behandlung durch einen Facharzt für zweckdienlich hält oder soweit dies aus sonstigen besonderen Gründen geboten ist.
Mit der neuen Regelung wird ein grundsätzlicher Anspruch des in der Abschiebehaft Verwahrten auf privatärztliche Behandlung eingeführt. In dem geänderten Erlass über die Durchführung der Abschiebehaft heißt es jetzt wörtlich: „Der Betroffene kann sich auch von einem Arzt seines Vertrauens behandeln lassen. Dem Anliegen soll nachgekommen werden, sofern der betreffende Arzt zu einer Behandlung im Polizeigewahrsam bereit ist. Die Erteilung eines Auftrags an den Arzt obliegt dem Verwahrten; er hat die Kosten der Behandlung zu tragen.“