30.06.2008
Das Gesundheitsressort teilt mit:
Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs werden für alle Versicherten ab einem Alter von 35 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Diese neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2008. Deutschland ist mit dieser Regelung das erste europäische Land, das eine flächendeckend organisierte, standardisierte Hautkrebsfrüherkennung einführt.
Die Untersuchung wird von entsprechend ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten (Haut- und Hausärzte) durchgeführt. In Bremen haben bereits 67 Ärztinnen Mediziner/innen diese Qualifizierung absolviert. Eine entsprechende Liste wird ab Anfang Juli im Internet auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bremens www.kvhb.de/ einzusehen sein.
Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter: „Diese Vorsorgeuntersuchung ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Hautkrebs. Noch wichtiger ist es allerdings auch, durch entsprechendes Verhalten das Hautkrebsrisiko zu verringern.“
Zu solchen Verhaltensregeln zählen: die Mittagssonne zu meiden, wasserfeste Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden und Sonnenbäder auf 30 Minuten zu beschränken. Schatten, Sonnenschirme und Bäume verringern die UV-Belastungen, schließen aber schädliche Strahlen nicht gänzlich aus.