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Der Senator für Inneres und Sport

Sportdeputation ändert Verfahren zur Verteilung der Fördermittel

11.11.2009

Die Deputation für Sport hat heute (11.11.2009) einstimmig ein neues Verfahren zur Verteilung der Wettmittel beschlossen, mit dem der Einsatz der Mittel optimiert werden soll. Danach müssen zukünftig alle Vereins- und Verbandsanträge auf Zuteilung von Wettmitteln bis zum 31.01. eines jeden Jahres dem Sportamt vorliegen. Diese werden dann anhand eines Kriterienkatalogs geprüft und bewertet und auf eine Prioritätenliste gesetzt. Die Beschlussfassung über die Vergabe soll dann zum Ende des ersten Quartals durch die Sportdeputation erfolgen.


Zum 30.09. eines jeden Jahres wird es einen zweiten Stichtag geben, zu dem erneut Anträge eingereicht werden können. Dafür stehen die bis dahin noch vorhandenen Restmittel oder nicht abgerufenen Mittel zur Verfügung. Die Mittel-Bescheide werden in Zukunft mit einem verbindlichen Bewilligungszeitraum versehen. Gelder, die ohne erkennbare Gründe in diesem Zeitraum nicht ausgegeben wurden, verfallen und können erneut verteilt werden. Sportvereine, deren Anträge abgelehnt wurden oder deren Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, steht es frei, den Antrag für das nächste Jahr erneut beim Sportamt einzureichen.