Der Senat der Freien Hansestadt Bremen setzt sich gemeinsam mit den Sozialpartnern für eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen im Gastgewerbe ein. Ein zentrales Ziel ist dabei die Umsetzung einer Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen.
Ein wichtiger Zwischenschritt für eine Allgemeinverbindlicherklärung war die Erörterung des Antrages im Tarifausschuss. Dabei handelt es sich um ein paritätisch besetztes Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberseite, dessen positives Votum Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung ist.
In der Sitzung des Tarifausschusses in der vergangenen Woche ist die Mehrheit der Tarifausschussmitglieder nach Auswertung der von der senatorischen Behörde vorgelegten Daten und Erkenntnisse nun zu der Einschätzung gelangt, dass der Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen für allgemeinverbindlich erklärt werden sollte. Der Senator für Arbeit, Wirtschaft und Häfen hat nunmehr die Möglichkeit, die Allgemeinverbindlicherklärung vorzunehmen. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen wäre ein Novum.
Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, begrüßt das Votum des Tarifausschusses: "Die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages wird ein wichtiges Signal und ein großer Schritt für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe sein. Konkret bedeutet dies für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich höhere Löhne und Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen. Ich freue mich sehr, dass wir die Allgemeinverbindlicherklärung nun vornehmen können und danke den Sozialpartnern im Tarifausschuss für ihre konstruktiven Diskussionen und ihr zukunftsweisendes Votum."
Bei einer Allgemeinverbindlicherklärung handelt es sich um eine Ausweitung des Tarifvertrages auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrages. Letztere haben danach ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen.
Die Tarifvertragsparteien Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Landesverband Bremen e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe beantragt. Da es sich um einen ausschließlich im Land Bremen geltenden Tarifvertrag handelt, übertrug das Ministerium die Verfahrensführung dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.