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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zwei neue Einrichtungen der Jugendhilfe - Pädagogische Unterstützung für Minderjährige und junge Erwachsene

23.08.2018

Für Minderjährige und junge Erwachsene mit erheblichen sozialen Anpassungsproblemen und zur Haftvermeidung sollen zwei spezialisierte Jugendhilfeeinrichtungen ihren Betrieb aufnehmen. Senat und Jugendhilfeausschuss haben sich bereits Ende Juli und Anfang August mit dem Thema befasst, heute (23. August 2018) hat die Deputation für Soziales, Jugend und Integration den entsprechenden Senatsbeschluss zur Kenntnis genommen.
„Bremen rundet damit sein Jugendhilfeangebot für Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenslagen ab“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Die Einrichtungen entstehen in der Lorentstraße in Sebaldsbrück und Am Sattelhof in Blumenthal. Aufgegeben wird mit diesem Beschluss das ursprüngliche Vorhaben, Jugendliche in Lesum an der Käthe-Kollwitz-Straße intensivpädagogisch zu betreuen.

Mit dem Schwerpunkt Haftvermeidung will die Innere Mission Am Sattelhof künftig bis zu acht Minderjährige und junge Erwachsene betreuen, denen ein Strafverfahren bevorsteht. Voraussetzung für die Aufnahme: Die jungen Männer müssen durch ihr Verhalten zu erkennen gegeben haben, dass sie bereit sind, sich an die Regeln der Einrichtung zu halten, sich mit ihrer Tat kritisch auseinanderzusetzen und an ihrem Sozialverhalten zu arbeiten. Jugendliche und junge Erwachsene mit massiven Suchtproblemen oder von denen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere ausgeht, sollen hingegen nicht aufgenommen werden. Die Jugendlichen und jungen Männer sollen so lange bleiben, bis die Hauptverhandlung vor Gericht abgeschlossen ist, unter Umständen auch für die Zeit der Bewährung nach einem Urteil. Ziel ist die Förderung sozialer Kompetenzen, die Abstinenz von legalen und illegalen Suchtmitteln, die Eingliederung in Schule und Beruf sowie die Befähigung zu einer eigenständigen und straffreien Lebensführung.

Am gleichen Standort hatte es zuletzt eine Einrichtung der Akademie Kannenberg mit einer vergleichbaren Zielgruppe und einer ähnlichen Zielsetzung gegeben. Die Akademie Kannenberg musste im Februar 2018 Insolvenz anmelden, die von ihr betriebenen Einrichtungen sind inzwischen abgewickelt oder von anderen Trägern übernommen worden.

Beim Standort in der Lorentstraße handelt es sich ebenfalls um eine ehemalige Einrichtung der Akademie Kannenberg für unbegleitete minderjährige Ausländer mit bis zu acht Plätzen. Als sicherer Ort soll die Einrichtung Minderjährige und junge Erwachsene von 15 bis 21 Jahren aufnehmen, die sich in bestehende Jugendhilfeeinrichtungen nicht gut einfügen und beispielsweise mit Hausverboten belegt sind. Viele werden mit besonderen individuellen Schwierigkeiten behaftet sein, die zu Selbst- und Fremdgefährdung führen können, Alkohol- oder Drogenkonsum.

„In der Lorentstraße wird es vornehmlich darum gehen, die Grundversorgung der jungen Menschen sicherzustellen“, sagte Senatorin Stahmann, „das heißt: Sie bekommen ein Dach über dem Kopf, die Möglichkeit, sich selbst zu verpflegen und einen fachlich versierten Ansprechpartner“. Grundsätzlich sollen hier keine Hausverbote ausgesprochen werden. Ziel ist es, die jungen Menschen zu stabilisieren, ihnen positive Bindungserfahrungen zu ermöglichen und sie (wieder) einzugliedern in die reguläre Jugendhilfe.

Beide Einrichtungen sollen den Betrieb in den kommenden Wochen aufnehmen, die Klärung verbleibender baurechtlicher Fragen mit den beteiligten Behörden ist in die Wege geleitet.