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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Vorwurf des Abgeordneten Timke der politisch motivierten Durchsuchung entbehrt jeder Grundlage

30.08.2018

Justizsenator Martin Günthner weist Vorwürfe des Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft Jan Timke, es könne sich bei der in seiner Wohnung am gestrigen Abend (29.08.2018) durchgeführten Hausdurchsuchung um ein politisch motiviertes Vorgehen handeln, entschieden zurück. „Herr Timke gibt sich gerne als ein Law-and-Order-Politiker der harten Sorte. Nun, da die Staatsanwaltschaft Bremen gegen ihn ermittelt, fällt ihm nichts weiter ein, als auf eine politische Kampagne zu verweisen. Das spricht Bände und ist unterste Schublade. Angesichts der laufenden Ermittlungen gegen ihn täte Herr Timke gut daran, vor der eigenen Türe zu kehren. Der Vorwurf der politisch gesteuerten Staatsanwaltschaft ist abstrus und abwegig und gehören in das Lehrbuch des politischen Ablenkungsmanövers“, so der Justizsenator.

Die Staatsanwaltschaft Bremen war am gestrigen Nachmittag von Pressevertretern darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass Jan Timke auf seinem öffentlichen und für jedermann einsehbaren Facebook-Account unter seinem Namen einen Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 wegen Totschlags gepostet hatte. Da das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, steht der Verdacht der Straftat nach § 353d Nr. 3 StGB im Raum (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen).
Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete daraufhin unverzüglich ein Ermittlungsverfahren ein und beantragte beim Amtsgericht Bremen einen Durchsuchungsbeschluss, der in der Folge erlassen wurde. Gestern Abend kam es daraufhin zur Durchsuchung in der Wohnung des Abgeordneten in Bremerhaven. Anschließend wurde das Justizressort hierüber in Kenntnis gesetzt. Weisungen des Justizressorts oder des Justizsenators wurden zu keiner Zeit erteilt.

Gleichwohl erhebt der Abgeordnete den Vorwurf, die Ermittlungen gegen ihn und die Hausdurchsuchungen könnten "politisch motiviert" gewesen sein. Da der Justizsenator ein Weisungsrecht gegenüber der Bremer Staatsanwaltschaft habe, sei es nicht auszuschließen, dass die Hausdurchsuchung den Zweck verfolge, einen unliebsamen Politiker wenige Monate vor der Wahl in Bremen öffentlich zu diskreditieren.

„Die Unterstellung einer politischen Kampagne, weil die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig ist, ist eine Unverschämtheit für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Sobald es einmal gegen ihn geht, scheint Herr Timke nicht mehr viel von „Law-and-Order“ zu halten. Hier zeigt sich die hässliche Fratze des Populismus‘“, so Martin Günthner.