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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

„Dialog Verbraucherschutz“: Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

23.11.2018

Mit der Musterfeststellungsklage wurde ein neues Instrument zur eingeführt, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen ihre Rechte durchsetzen können. Dabei werden in einem Musterverfahren strittige Fragen gebündelt und grundsätzlich geklärt. Die Beteiligung an einer Klage ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Doch wie funktioniert die neue Klage genau und was gilt es zu beachten? Die Veranstaltung der Reihe „Dialog Verbraucherschutz“ der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz am Mittwoch, 5. Dezember 2018, von 17 bis 18:30 Uhr in der Arbeitnehmerkammer (Kultursaal, Bürgerstr. 1, 28195 Bremen) greift diese Fragen auf.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterklage gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eingereicht. Die Klage betrifft Fahrzeuge der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (1,2; 1,6 oder 2 Liter). Was müssen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher wissen und wie können sie sich der Klage anschließen?

Um Anmeldung bis 30.11.2018 wird gebeten:
Email: Ann-Kathrin.Hesse@gesundheit.bremen.de
Tel: (0421) 361-129 26

Ablauf:
Begrüßung
Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und
Verbraucherschutz

Die Musterfeststellungsklage am Beispiel VW
Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
Ein Bremer Blick auf die Musterfeststellungsklage
Dr. Annabel Oelmann, Vorständin Verbraucherzentrale Bremen

Zeit für Publikumsfragen, die von Experten beantwortet werden:
Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
Nicole Mertgen, Referentin Recht Verbraucherzentrale Bremen
Thomas Burkhardt, Vizepräsident für Technik ADAC
Moderation: Stefan Pulß, Radio Bremen