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Der Senator für Inneres und Sport

Erster Erfolg innerhalb kürzester Zeit: Wohnungsgesellschaft behebt Mängel in der Neuwieder Straße 3

Innensenator Ulrich Mäurer: "Wohnungsaufsichtsgesetz war das richtige Mittel"

27.08.2020

Kaum forderte das für das Wohnungsaufsichtsgesetz zuständige Ordnungsamt die Eigentümerin der Wohnungen in der Neuwieder Straße 3 auf, die erheblichen Mängel zu beseitigen, wurde die Wohnungsgesellschaft aktiv. Seit gestern, 26. August 2020 funktionieren sowohl die monierte Heizungsanlage wie auch die damit verbundene Warmwasserversorgung wieder. "Das sind gute Nachrichten, besonders für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses", freut sich Innensenator Ulrich Mäurer.

Im Juli 2020 übertrug der Senat dem Innenressort die Verantwortung für die Aufgabe der Wohnungsaufsicht. Noch im selben Monat nahm der Senator für Inneres die erste Wohnungsgesellschaft in die Pflicht. An der Wohnimmobilie Neuwieder Straße 3 hatten sich erhebliche Mängel gezeigt. Das Ordnungsamt forderte die Eigentümerin auf Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetzes auf, die Mängel innerhalb einer Frist bis Ende August zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist drohte der Eigentümerin eine Anordnung und ein Zwangsgeld, im äußersten Fall eine teilweise Unbewohnbarkeitserklärung. „Ein Umzug ist den Mieterinnen und Mietern nun erfreulicherweise erspart geblieben“, so Mäurer. "Das bremische Wohnungsaufsichtsgesetz hat Wirkung gezeigt und ist offenkundig das richtige Mittel, gegen bestimmte Missstände und skrupellose Eigentümer vorzugehen." Das Ordnungsamt werde die weitere Entwicklung in der Neuwieder Straße 3 weiterhin eng begleiten, bis alle Beanstandungen im Rahmen des Wohnungsaufsichtsgesetzes im Gebäude behoben seien.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) wird angewendet, um gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen oder wenn eine konkrete Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse besteht. Die Zielsetzung ist u.a. eine menschenwürdige Wohnnutzung und der Quartierschutz, falls verwahrloste Häuser eine negative Ausstrahlung für die Umgebung haben. Es ermöglicht ein präventives Einschreiten unterhalb einer Gefahrenlage und bei Anzeichen von Verwahrlosung.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de