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Sonstige

XXL-Stimmzettel verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Landesbehindertenbeauftragter begrüßt das Ergebnis der Deputations-Sondersitzung

30.09.2010

„Für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen, die gedruckte Schrift nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten lesen können, ist es notwendig, dass der Stimmzettel oder das Wahlheft ‚schablonentauglich’ ist“ erklärt Dr. Joachim Steinbrück, Bremens Landesbehindertenbeauftragter, im Rückblick auf die Debatte Stimmzettel vs. Stimmzettelheft anlässlich der Bürgerschaftswahlen im Mai 2011.

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BRK) ist im Dezember 2008 vom Bundestag und vom Bundesrat ratifiziert worden und in Deutschland im März 2009 in Kraft getreten. Dieses Übereinkommen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Die Grundsätze sind in Artikel 3 aufgezählt. Hierzu gehören u.a. die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt sowie die Zugänglichkeit.

„Artikel 29 der BRK regelt die Teilnahme behinderter Menschen am politischen und öffentlichen Leben. Die Bundesländer sind verpflichtet, die sich aus diesem Artikel ergebenen Anforderungen umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise, dass die Wahlverfahren, Einrichtungen und Wahlmaterialien geeignet, barrierefrei und leicht zu verstehen und zu handhaben sind“, so Dr. Steinbrück weiter.

„Ich habe den Innendeputierten über Herrn Senator Mäurer meine Stellungnahme zukommen lassen, in der ich ihnen das Stimmzettelheft empfohlen habe und begrüße daher das heutige Ergebnis der Sondersitzung der Deputation für Inneres zugunsten des Heftes“, so der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück abschließend.

Die Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten findet sich hier:
Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten zur Frage der Verwendung eines Stimmzettels oder eines Stimmzettelheftes (pdf, 26.9 KB)