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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention konstituiert sich

18.10.2021

Am morgigen Dienstag (19. Oktober 2021) konstituiert sich der Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen. Bremen nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein und bezieht als erstes Bundesland systematisch und strukturiert die Perspektive Betroffener in die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit ein.

Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Durch die Ratifizierung in Deutschland sind Bund und Länder verpflichtet die Istanbul-Konvention umzusetzen. In Bremen wird deshalb aktuell ein Landesaktionsplan erarbeitet. Daran beteiligt sind unter anderem zehn Arbeitsgruppen, die sich mit verschiedenen Themen wie häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder der besonderen Situation von Frauen mit Migrationsbiografie, geflüchteten Frauen und BIPoC (Black, Indigenous, (and) People of Color) befassen. Als erstes Bundesland in Deutschland hat Bremen zusätzlich einen Betroffenenbeirat gegründet. Dieser wird in den kommenden Jahren fortlaufend die Perspektive von Menschen einbringen, die geschlechtsspezifische Gewalt erfahren oder als Kinder miterlebt haben. Dazu Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Die Perspektive von Betroffenen ist eine einmalige. Nur wenn wir sie mit einbeziehen, kann sichergestellt werden, dass wir am Ende Maßnahmen umsetzen werden, die tatsächlich als Unterstützung fungieren können. Die strukturierte Beteiligung von Betroffenen wird dazu führen, dass deren Perspektiven und Belange auf Landesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld Gewalt gegen Frauen und Kinder einfließen. Es freut mich sehr, dass wir im Land Bremen jetzt vorangehen können und ich hoffe, dass der Betroffenenbeirat sich als dauerhafte Instanz in der Bremer Politikberatung etabliert."

Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm, deren Behörde ZGF gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen verantwortet, ergänzt: "Es ist wichtig, nicht nur über, sondern vor allem mit den Betroffenen zu sprechen, ihre Erfahrungen und Bedarfe zu hören und einzubinden in den Landesaktionsplan. Deshalb freue ich mich sehr, dass der Betroffenenbeirat sich nun konstituiert. Die Einbindung seiner Perspektive wird dazu beitragen, die Maßnahmen im Landesaktionsplan zu schärfen und nachhaltig auszurichten."

Der Betroffenenbeirat setzt sich aus zehn Personen zusammen. Sie kommen aus verschiedenen Altersgruppen und haben unterschiedlichste Gewaltformen erlebt. Die Gewalterfahrung sind unter anderem im Kontext von sexueller und häuslicher Gewalt, Fluchterfahrung/Migration, digitaler Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung oder Zwangsprostitution gemacht worden. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat wurde öffentlich ausgeschrieben. Eingerichtet wird er für vier Jahre, bis Ende 2022 sind acht Sitzungen geplant. Er wird mit Förderung durch das Bundesinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend implementiert.

Die Hauptaufgabe des Betroffenenbeirats ist die Bewertung der Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul Konvention. "Wir werden die Empfehlungen des Betroffenenbeirats zu jedem Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention hören. Somit gelangen die Stimmen der Betroffenen direkt in den Senat und in die Bremische Bürgerschaft. Ich wünsche dem Betroffenenbeirat für seine Arbeit viel Erfolg und danke Ihnen für Ihre Unterstützung", so Frauensenatorin Claudia Bernhard.

Informationen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen finden sich auf der extra eingerichteten Website: www.bremen-sagt-nein.de

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de