30.05.2007
Bundesjustizministerin Zypries eröffnet zweitägige Konferenz in Bremen
Längst hat die moderne IT-Technik auch in der Justiz Einzug gehalten. Technisch sind alle Mitgliedsstaaten in der Lage, in Justizverfahren elektronisch zu kommunizieren. Wie aber können künftig Informationstechniken im Justizbereich über Grenzen hinweg zum gegenseitigen Gewinn eingesetzt werden? Dies ist eine zentrale Frage, die heute und morgen auf der EU-Fachkonferenz „Work on E-Justice“ in Bremen diskutiert wird.
Bundesministerin Brigitte Zypries mit Staatsrat Ulrich Mäurer bei der Pressekonferenz im Congress Centrum Bremen |
Rund 500 Experten aus Europa, den USA und Asien sind im Congress Centrum Bremen zusammengekommen, um sich über eine gemeinsame europäische E-Justice-Strategie auszutauschen. Die hochkarätig besetzte Veranstaltung wird im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom Bundesministerium der Justiz und den Justizministerien der Länder organisiert. Gastgeber der Konferenz sind Bundesministerin Brigitte Zypries und der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister und Justizsenator Jens Böhrnsen. „Von der Konferenz geht das Signal aus, dass wir auch in diesem Bereich in Europa enger zusammenrücken“, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die gemeinsam mit Bremens Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum (in Vertretung des Bürgermeisters) das Treffen eröffnete.
Bundesministerin Brigitte Zypries trägt sich in Anwesenheit von Bürgermeister Jens Böhrnsen in das Goldene Buch der Stadt ein |
So läuft beispielsweise die Anmeldung von Unternehmensgründungen zum Handelsregister in Bremen inzwischen vollständig elektronisch ab: Der Notar reicht die Anmeldung über das Internet beim Gericht ein, dort wird der Eingang zur elektronischen Akte genommen und am Bildschirm weiter bearbeitet. Nach erfolgter Eintragung in das elektronische Handelsregister kann der Notar über das Internet Einsicht in das geänderte Register nehmen und grundsätzlich alle zugehörigen Dokumente (z.B. einen Gesellschaftsvertrag) abrufen. Im übrigen wurde in Bremen auch die Anwendung der elektronische Signatur entwickelt, die inzwischen von den 16 Bundesländern und der Bundesjustizverwaltung eingesetzt wird.
Die zweitägige Konferenz bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, sich über bereits praktizierte Anwendungen im elektronischen Rechtsverkehr ausführlich zu informieren und „best practice“-Beispiele kennen zu lernen. Von hier aus wird dann erörtert werden können, welche Voraussetzungen und Standards für einen europaweiten elektronischen Rechtsverkehr nötig sind. Kein leichtes Vorhaben angesichts der Vielfalt der Sprachen, der Rechtssysteme und der unterschiedlichen technischen Standards aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. Am Ende der Konferenz soll ein Bericht stehen, der auch in die weitere politische Arbeit in Brüssel einfließen soll.
[Fotos: Andreas Weippert, Senatspressestelle]