02.08.2004
Müllsünder müssen in Bremen seit dem 1. Juli 2004 verstärkt mit Bußgeldern rechnen. Seitdem sind zwei neue Mitarbeiter der Leitstelle Saubere Stadt beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr eigens dafür zuständig, die Sauberkeit öffentlicher Flächen zu überwachen. Nach den ersten vier Wochen hat der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff jetzt eine erste positive Bilanz der Arbeit der neuen Umweltpolizisten gezogen. Eckhoff: „Ich bin erfreut, dass die schwierige Arbeit der neuen Mitarbeiter im wesentlichen auf eine positive Resonanz stößt und selbst Müllsünder in der Regel einsichtig sind.“ Die Ordnungswidrigkeitstatbestände wie das Wegwerfen von Lebensmittelresten, Zigarettenkippen und ähnlichem gibt es seit langen, allerdings waren diese bislang nur in seltenen Ausnahmefällen geahndet worden.
Eckhoff: „Der Einsatz der Umweltpolizisten soll dieses Vollzugsdefizit abbauen. Er soll aber vor allen Dingen präventiv wirken, um der Verschmutzung Einhalt zu gebieten. Schließlich fällt Müll nicht vom Himmel.“
Die beiden Umweltpolizisten haben im Rahmen ihrer Tätigkeit bislang mehr als 70 gebührenpflichtige Verwarnungen gegen Kippensünder geschrieben und daneben eine Vielzahl mündlicher Verwarnungen ausgesprochen. Außerdem wurden zahlreiche Hundeführer auf die Mitführungspflicht der Beseitigungsutensilien von Hundekot angesprochen. Gegen eine Reihe von Hundebesitzer wurde Anzeige erstattet, weil diese sich nicht um die Hinterlassenschaft ihres Tieres kümmerten.
Des weiteren wurden inzwischen diverse Betriebe mit Hinweis auf das Landesstraßengesetz dazu aufgefordert, Mülleimer vor ihren Geschäfte zu installieren, sofern sie Waren direkt zur Straße hin verkaufen. Dies wurde in den meisten Fällen auch sofort erledigt.
Im Innenstadtbereich wurden mehrere Gewerbetreibende hinsichtlich des zu frühen Herausstellens von Wertstoffen aufgeklärt und dafür gesorgt, dass der Müll erst – in Anlehnung an das bremische Ortsgesetz – am Vorabend der Abholung ab 18.00 Uhr herausgestellt wird. Auch hier kam es bereits zu Anzeigen gegen Gewerbebetriebe, die sich nicht daran hielten. In lediglich zwei Fällen weigerten sich angesprochene Personen ihre Personalien mitzuteilen. Die Leistelle Saubere Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die beiden Umweltpolizisten berechtigt sind, die Herausgabe der Personalien zu verlangen und eine Verweigerung eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld von bis zu 500 € geahndet werden kann.