Terminhinweis mit der Bitte um Ankündigung
30.08.2013Welche Aufgaben hat die bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht? Mit welchen Anliegen können Betroffene oder Angehörige an sie herantreten? Was muss man sich im Pflegeheim gefallen lassen und wo ist eine Grenze erreicht, an der auch die Wohn- und Betreuungsaufsicht einschreiten kann? Das ist das Thema einer Veranstaltung am Montag, dem 2. September um 15.00 Uhr im "Pflegestützpunkt Land Bremen", Zum Alten Speicher 1-2, (im Einkaufszentrum Haven Höövt, 2. OG). Referent ist Martin Stöver, bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht.
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