Bremens Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, prüft seit längerem die Aussetzung der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. "In unserem Dialog mit bremischen Unternehmen haben wir feststellen können, dass dort sofort auf die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH reagiert wird, die die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in vermeintlich sichere Daten-Häfen entzogen hat. Eine solche Reaktion erwarten wir von allen Unternehmen im Land Bremen."
In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sieht die Landesbeauftragte für Datenschutz bestätigt, was schon die Enthüllungen Edward Snowdens gezeigt haben: Unternehmen, die Daten von Menschen in Europa in die USA übermitteln, sitzen gemeinsam mit ihren Vertragspartnern in den USA zwischen den Stühlen. In Europa müssen sie die Europäische Grundrechtecharta beachten. In den USA müssen sie dulden, dass die amerikanischen Behörden auf personenbezogene Daten in einer Weise zugreifen, die – wie der Europäische Gerichtshof die Kommission zitiert – über "das zum Schutz der nationalen Sicherheit absolut Notwendige und Verhältnismäßige" hinausgeht. Damit haben die Unternehmen lediglich die Wahl, gegen europäisches Recht oder US-amerikanische Anforderungen zu verstoßen.
"Nur die US-Regierung kann die Unternehmen aus ihrer unbequemen Lage befreien", so Dr. Imke Sommer. "Sie muss sich deutlich bewegen und Europa zusichern, auf diese unverhältnismäßigen Zugriffe zu verzichten. Die deutschen Datenschutzbehörden fordern dies seit 2013. Schon wenige Wochen nach den ersten Enthüllungen hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unter bremischem Vorsitz festgestellt, es sei ‚Zeit für Konsequenzen‘. Dies bleibt richtig."
Kontakt/Rückfragen:
Dr. Imke Sommer, Telefon 0421 361-2010