24.09.2001
Wer studiert oder gerade damit anfängt, hat jetzt viel um die Ohren: immatrikulieren, die neue Bude ein-richten, Stundenpläne zusammenstellen und im Uni-Dickicht die richtigen Hörsäle und Seminarräume aufspüren.
Praktisch, dass angehende Akademiker sich um eines nicht kümmern müssen: den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls, denn den gibt es automatisch mit der Immatrikulation: Alle Studierenden an den staatlich anerkannten Hochschulen in Bremen und Bremerhaven sind bei der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Unfallkasse anlässlich des neuen Semesters hin. Studie-rende zahlen für die gesetzliche Unfallversicherung keinen Pfennig Beitrag, die Kosten trägt das Land Bremen.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten rund um das Studium, also Vorlesungen, Seminare oder den Besuch der U-niversitätsbibliotheken. Das gleiche gilt beim Hochschulsport, bei der Arbeit in der studentischen Selbstverwaltung oder bei Exkursionen, die von der Hochschule organisiert sind. Wer ein von der Universität veranstaltetes Repetitorium besucht, ge-nießt ebenfalls den Versicherungsschutz.
Zum Beispiel Pia, 21. Die Mathematik-Studentin geht jeden Dienstagmorgen vor dem Seminar erst einmal gemütlich in der Mensa frühstücken. Bereits auf dem Weg dorthin ist sie unfallversichert. Während des Aufenthaltes in der Mensa sollte sie sich allerdings besser nicht mit dem Besteck verletzen, denn die „Essensaufnahme“ ist nicht bei der Unfallkasse ver-sichert.
Danach ist sie in der Vorlesung wieder geschützt.
Auch Max, ein Architekturstudent, der auf dem Bau ein Uni-Praktikum macht, ist gegen Unfälle geschützt. Sein Einsatz gehört zum regulären Studienplan und muss von der Praktikumstelle der Hochschule bestä-tigt werden. Versicherungsschutz besteht dann ent-weder über die gesetzliche Unfallversicherung für Studenten oder über die gesetzliche Unfallversiche-rung (Berufsgenossenschaft) der Praktikantenstelle.
Nicht über die gesetzliche Unfallversicherung für Studenten versichert ist dagegen zum Beispiel eine Jura-Studentin, die sich einen Nebenjob in einer Kanzlei organisiert hat, um praktische Erfahrungen zu sammeln. In diesem Falle bietet die Berufsgenos-senschaft des Praktikumbetriebs den Schutz.
Außen vor bleiben Tätigkeiten mit rein oder überwie-gend privatem Charakter wie Studienarbeiten zu Hau-se, Repetitorien bei privaten Anbietern oder private Studienfahrten etwa dann, wenn ein Student einen Auslandsaufenthalt für Forschungen zu einer Stu-dienarbeit nutzt oder an vom AstA organisierten Stu-dienfahrten, Exkursionen oder ähnlichem teilnimmt. Diese Reise werden privat organisiert und durchge-führt. Sie unterliegt damit nicht mehr dem Unfallver-sicherungsschutz. Wer den Weg zur Hochschule oder von dort nach Hause unterbricht, um einzukaufen o-der andere private Dinge zu erledigen, ist ebenso we-nig gesetzlich unfallversichert.
Im Falle eines versicherten Unfalles bezahlt die Unfallkasse nicht nur die anfallenden Arzt- und Klinikrechnungen, sondern auch eine eventuell notwendige Pflege des Patienten sowie gegebenenfalls die soziale und berufliche Rehabilitation, zum Beispiel eine Umschulung. Bei Verdienstausfall gibt es Ver-letztengeld. „Der Versicherungsschutz der Unfallkasse geht al-so viel weiter als bei einer Krankenkasse“, fasst Horst Kruse, Geschäftsführer der Unfallkasse, zusammen. Und bleiben nach einem versicherten Unfall dauerhafte Gesundheitsschä-den, kann der Versicherte mit einer Rente rechnen, wenn dafür die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.
Studierende sollten einen Unfall so schnell wie mög-lich der Hochschulleitung melden. Auch der behan-delnde Arzt muss wissen, dass sich der Unfall im Zu-sammenhang mit dem Hochschulbesuch ereignet hat.
Interessierte erhalten bei der Unfallkasse die Bro-schüre; „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Studierende“: Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, Walsroder Straße 12-14, 28215 Bremen,
Tel.: 0421 / 3 50 12-0.