28.03.2000
Kreditinstitute verkaufen lieber eigene Produkte
Unterlassene Information kann Schadensersatz begründen
Der Bund fördert den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände nicht nur mit der Eigenheimzulage und dem Baukindergeld. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden für bestimmte Zielgruppen und Maßnahmen auch zinsvergünstigte Kreditprogramme angeboten. Wer die Gelder aus den Fördertöpfen in Anspruch nehmen will, muss dazu einen Antrag über diejenige Bank einreichen, bei der die restliche Finanzierung erfolgt. Da die Kreditinstitute lieber den gesamten Darlehensbedarf selbst abdecken, werden die Förderprogramme jedoch oftmals verschwiegen, beobachtet Arno Gottschalk von der Verbraucher-Zentrale Bremen.
In den alten Bundesländern bietet die KfW drei Programme an, mit denen der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden kann:
Während die beiden letzten Programme - wenn sie in Betracht kommen - regelmässig von Vorteil sind, ist das Programm "Junge Familien" nicht immer empfehlenswert. Der Zinssatz liegt lediglich 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte unter dem Marktdurchschnitt und wird deshalb von den günstigsten Kreditinstituten bisweilen sogar unterboten. Zudem werden schon ab dem zweiten Monat sogenannte Bereitstellungszinsen berechnet, wenn sich die Auszahlung des Kredites verzögert. Besonders problematisch ist schließlich, dass die Weiterleitung und Bearbeitung der Anträge zwei bis vier Wochen dauert und nicht der Zinssatz bei Antragsstellung, sondern der Zinssatz zum Zeitpunkt der Zusage gilt. In Phasen steigender Zinsen kann dies zu dazu führen, das der Zinssatz des Förderdarlehens schließlich genau so hoch oder gar höher liegt wie der eines normalen Bankdarlehens.
Diese möglichen Nachteile rechtfertigen es aber nicht, dass Kreditberater oftmals gar nicht über das Programm informieren. Lohnenswert ist die Antragsstellung zumindest dann, wenn die Eigenheimerwerber nur über relativ wenig Eigenkapital verfügen und sie deshalb einen Teil ihres Kreditbedarfs mit einem Darlehen abdecken müssten, für das die Bank einen höheren Zins berechnet. Solche Risikozinsaufschläge belaufen sich auf einen halben bis einen ganzen Prozentpunkt gegenüber den erstrangigen Konditionen des Kreditinstituts. In derartigen Fällen ist der Zinsabstand so groß, dass der Darlehensnehmer kaum befürchten muss, am Ende mit dem KfW-Darlehen schlechter zu stehen als mit dem Bankkredit.
Wenn Kreditinstitute nicht über die Förderprogramme informieren, können unter Umständen Schadensersatzansprüche entstehen. Das legt jedenfalls ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle in dem vergleichbaren Fall einer Existenzgründung nahe (Beschluss vom 24.7.1995, 3 W 81/942). Demnach darf sich eine
Bank nicht darauf beschränken, allein die hauseigenen Kreditprogramme zu offerieren; sie muss auch die Möglichkeit des Einsatzes günstigerer öffentlicher Mittel darstellen, wenn das in Betracht kommen kann. Nach Auffassung der Richter gilt das selbst dann, wenn die Bank die Vermittlung der Förderdarlehen selbst nicht anbietet.
Fragen zu den Förderdarlehen beantwortet die Verbraucher-Zentrale am Freitag von 10 bis 11 Uhr sowie dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0421-160 77 51