Frauensenatorin Claudia Bernhard begrüßt Einigung beim Gewalthilfegesetz
29.01.2025Mit dem gerade geeinten Gewalthilfegesetz wird erstmalig ein Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen auf Schutz und Beratung festgeschrieben. Verbunden ist das Gesetz mit einer Beteiligung des Bundes in Höhe von 2,6 Milliarden Euro an den Kosten der Länder. Der heutigen (Mittwoch, 29. Januar 2025) Einigung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
Zum Durchbruch auf Bundesebene sagt Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Es ist eine gute Nachricht für gewaltbetroffene Frauen, dass sich die demokratischen Parteien auf Bundesebene noch vor der Wahl auf das Gewalthilfegesetz geeinigt haben. Das bedeutet einen Paradigmenwechsel für das Hilfe- und Unterstützungssystem. Endlich handelt es sich nicht mehr um eine freiwillige Leistung, sondern um einen gesetzlichen Anspruch, den betroffene Frauen erhalten. Die Länder haben dieses Gesetz schon lange gefordert, das auch Bremen bei der Weiterentwicklung des Hilfesystems sehr helfen wird."
Außerdem hat der Bundestag auf den Weg gebracht, dass Frauen jeden Alters einen kostenlosen Anspruch auf Verhütungsmittel nach einer Vergewaltigung haben. Bisher bekamen nur Frauen bis 22 Jahre die Pille danach zur Notfallverhütung.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de