11.03.2004
Die Behauptung, es gebe eine Genehmigung des Umweltsenators zur Fällung der Platanenreihe vor dem Mantelbau Weser Stadion ist falsch. Von Seiten des Umweltsenators sind sowohl das Sportamt als auch die Weser Stadion GmbH darauf hingewiesen worden, dass gemäß Baumschutzverordnung der Bedarfsträger bzw. sonstige Verfügungsberechtigte in Eigenverantwortung die geltenden Bestimmungen anzuwenden und die Verpflichtungen, z.B. Ersatzpflanzungen, zu erfüllen hat. Damit liegt die Zuständigkeit eindeutig nicht bei der Umweltbehörde. Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff: „Wer entscheidet, hat auch zu verantworten“.
Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr weist im übrigen darauf hin, dass die Pläne der Weser-Stadion GmbH zur Umgestaltung des Platzes nicht mit dem Fachbereich Stadtplanung abgestimmt sind und bislang kein entsprechender Bauantrag vorliegt.
„Die Pauliner Marsch ist wie insbesondere der Weser Stadion GmbH bekannt sein sollte, ein besonders sensibler städtischer Bereich. Alle Planungen in diesem Bereich sollten daher intensiv öffentlich erörtert werden. Insofern ist die Fällaktion kein gutes Beispiel für den künftigen Umgang mit Wünschen an dieses Gebiet.“