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Senatskanzlei

Ehe auch für homosexuelle Paare öffnen

Böhrnsen: Moderne Gesellschaft muss Menschen stärken, die für einander einstehen wollen

19.03.2013

Der Bremer Senat setzt sich dafür ein, gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung zu ermöglichen. In seiner heutigen Sitzung (19. März 2013) hat der Senat deshalb beschlossen, einem entsprechenden Antrag im Bundesrat beizutreten. Der Antrag steht an diesem Freitag (22.03.2013) auf der Tagesordnung der Länderkammer. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Es ist höchste Zeit für eine vollständige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare. Eine Öffnung der Ehe wird alle bestehenden Diskriminierungen auf einen Schlag beseitigen.“ Weiter sagte der Bürgermeister: „Die Gleichberechtigung nimmt niemandem etwas weg, sie richtet sich nicht gegen die Ehe oder Familien mit Kindern. Eine moderne, offene und aufgeklärte Gesellschaft muss alle Menschen stärken, die für einander einstehen wollen.“

Die im Jahr 2001 für homosexuelle Paare eingeführte Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, sieht keine vollständige rechtliche Gleichstellung mit der Ehe vor. Eingetragene Lebenspartner haben zwar die gleichen Pflichten, nicht jedoch die gleichen Rechte wie Ehepartner. Der jetzt zur Abstimmung stehende Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.“

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und das Adoptionsrecht. Schließlich bieten die Rechtsordnungen anderer Länder weitere Anhaltspunkte dafür, dass das Konzept der Geschlechtsverschiedenheit der Ehegatten überholt ist. So wurde in den Ländern Belgien, Niederlande, Kanada, Südafrika, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark und Argentinien, neun Bundesstaaten der USA (Massachusetts, Connecticut, Iowa, Vermont, New Hampshire, New York, Maine, Maryland, Washington) und dem District of Columbia, sowie in Mexiko-Stadt die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts eingeführt. Auch die jüngsten Entscheidungen des britischen und des französischen Parlaments verdeutlichen den Wandel des Eheverständnisses.