Aufgrund bundesrechtlicher Regelungen wird sich 2025 die Eigenbeteiligung schwerbehinderter Menschen für das Beiblatt zur Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Nahverkehrszüge erhöhen. Für eine Ganzjahreswertmarke sind künftig 104 Euro und für eine Halbjahreswertmarke 53 Euro zu entrichten. Die Erhöhung wird zum 1. Januar 2025 wirksam, es ist die erste seit dem Jahr 2021.
Für den Übergang werden bei den bereits verschickten Zahlungsaufforderungen die bisherigen Beträge von 91 Euro für die Ganzjahreswertmarke beziehungsweise 46 Euro für die Halbjahreswertmarke akzeptiert. Auch bereits ausgegebene Wertmarken behalten ihre Gültigkeit. Es erfolgt keine Nacherhebung. Alle Berechtigten werden in den kommenden Tagen und Wochen postalisch über die Änderung informiert. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter der Adresse www.avib.bremen.de.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Gemäß Paragraf 228 Abs.1 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, im öffentlichen Personennahverkehr gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises unentgeltlich befördert. Voraussetzung ist, dass der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361- 20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de