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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

"Ein Fortschritt, aber es reicht bei weitem noch nicht aus"

Frauensenatorin Bernhard zum geplanten Gewalthilfegesetz

22.11.2023

Am heutigen Mittwoch (22. November 2023) fand in Berlin der Runde Tisch "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" statt. Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Bund, Ländern und Kommunen, an denen auch Frauensenatorin Claudia Bernhard teilnahm, war das Gesetzvorhaben "Recht auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt", kurz "Gewalthilfegesetz". Das Gesetz soll in Teilen bis zum 1. Januar 2025 und vollständig bis zum 1. Januar 2030 in Kraft treten.

Ziel des Gewalthilfegesetzes ist eine bundeseinheitliche Regelung, die jeder Frau Zugang zu Beratungsstellen und Schutz in einem Frauenhaus garantiert. Aktuell sind diese Hilfen im Falle von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt nicht flächendeckend gewährleistet. Zeitgleich steigen die polizeilich bekannten Fälle von Gewalttaten in Partnerschaften – von 144.044 Fälle in 2021 auf 157.550 in 2022. Fachleute vermuten eine sehr viel höhere Dunkelziffer. Zu den häufigsten Delikten zählen Körperverletzung, Bedrohung, Stalking und Nötigung. Frauen werden in Partnerschaften aber auch zu Opfern von Vergewaltigung, Mord und Totschlag.

Frauensenatorin Claudia Bernhard sieht einige Punkte des heute diskutierten Eckpunktepapiers kritisch: "Die Länder warten seit langem auf den Vorschlag zur bundesgesetzlichen Regelung. Das vorliegende Eckpunktepapier ist ein Fortschritt, aber es reicht bei weitem noch nicht aus. Im Augenblick ist der Rechtsanspruch viel zu weit gefasst und entfernt sich von der rechtlichen Verpflichtung durch die Istanbul-Konvention, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. Zudem bleibt in den Eckpunkten der Umfang der Kostenbeteiligung des Bundes komplett offen. Der Rechtsanspruch richtet sich einseitig an die Länder."

Unklar bleibt, inwieweit sich der Bund zukünftig an den Kosten für die Umsetzung des Bundesgesetzes und damit an der Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhäusern beteiligt. Die aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen sehen einen individuellen Rechtsanspruch und keine pauschale Förderung von Frauenhäusern vor. Das heißt, Frauen müssen zunächst ihr eigenes Einkommen oder Vermögen einsetzen, um einen Platz im Frauenhaus zu finanzieren. Nicht finanziert sind bei diesem Modell Frauen ohne Einkommen oder Leistungsansprüche, wie Studentinnen, Schülerinnen sowie EU-Bürgerinnen, Frauen ohne Aufenthaltsstatus und Frauen mit Residenzpflicht an dem Ort, wo sie nicht mehr sicher sind. Um auch diesen Frauen den Aufenthalt im Frauenhaus zu ermöglichen, hat das Land Bremen 2014 den Sockelbetrag geschaffen, über den der Fehlbetrag nicht finanzierter Belegtage ausgeglichen wird.

Erste Beratungen zum Gewalthilfegesetz fanden bereits 2012 statt. Senatorin Bernhard mahnt – auch vor dem Hintergrund anstehender Landtagswahlen – zur Eile: "Es ist davon auszugehen, dass in diesen politisch bewegten Zeiten eine verlässliche Finanzierung, verbunden mit einer belastbaren gesetzlichen Regelung, die niemand wegdiskutieren oder von der politischen Agenda streichen kann, das richtige Signal von den verantwortlichen demokratischen Kräften wäre."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de