20 Jahre Handbuch Beteiligungsmanagement: Leitfaden ist transparenter, praxisnäher und nimmt die Gleichstellung aller geschlechtlichen Identitäten in den Blick
25.04.2023Heute (25. April 2023) hat der Senator für Finanzen, Dietmar Strehl, dem Senat die Neufassung des Handbuchs Beteiligungsmanagement vorgelegt. Das Handbuch regelt seit der Erstauflage 2003 die Anforderungen an ausgegliederte Einheiten und umfasst alle Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Sondervermögen der Freien Hansestadt Bremen. Beteiligungen stellen eine wesentliche Säule zur Erfüllung wirtschaftlicher und im öffentlichen Interesse stehender staatlicher Aufgaben dar. Hierbei zählt das Handbuch Beteiligungsmanagement zu den wichtigsten Instrumenten der öffentlichen Steuerung und Kontrolle. Ziel ist es, mit der Verwaltungsvorschrift einheitliche Richtlinien zu Planung, Controlling und Berichtspflichten für alle bremischen Beteiligungsformen zu schaffen.
Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Ich möchte mich bei allen Mitwirkenden herzlich bedanken, die an dem Handbuch gearbeitet haben. Wir verfügen damit über ein Werkzeug, das nicht nur die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigt, sondern auch den inhaltlichen Anforderungen zum erfolgreichen Zusammenwirken von Beteiligungen und öffentlicher Verwaltung für Bremen gerecht wird. Hiermit geben wir den Beteiligungen und den fachlich zuständigen Ressorts einen Leitfaden zur Orientierung, der transparent die Zuständigkeiten und Aufgaben für die Beteiligungsformen definiert."
Der Senat aktualisiert zudem die Einstellungskriterien von Geschäftsführungs- und Aufsichtsratspositionen. Somit erfolgt nun die Besetzung der Aufsichtsratsmandate Dritter, wie zum Beispiel der Handels- und Handwerkskammern, an der Geschlechterverteilung und bietet somit auch den Frauen höhere Chancen eine Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsposition zu besetzen. Vor allem in mehrköpfigen Geschäftsführungen wird künftig aktiv auf die Gleichstellung der Geschlechter hingewirkt. Bremen nimmt dabei auch die Personalberatungsgesellschaften in die Pflicht, um das Ziel der Gendergerechtigkeit noch konsequenter zu verfolgen. Mit steigendem Erfolg: So liegt die Quote (Stand 31. Dezember 2022) der vom Senat entsandten Aufsichtsratsmitglieder bei 46 Prozent weiblich und 54 Prozent männlich. "Es ist längst bekannt, dass die Auswahl der Mitglieder in Geschäftsführungen und Vorständen grundsätzlich unabhängig vom Geschlecht getroffen werden muss. Qualifizierte Personen gibt es - auch für diese Positionen – genug. Mit den neuen, klaren Vorgaben zur Besetzung von Führungspositionen im Handbuch Beteiligungsmanagement gehen wir einen entscheidenden Schritt weiter im Sinne der Gendergerechtigkeit, um für die Gleichbehandlung und -stellung aller geschlechtlichen Identitäten in den bremischen Beteiligungsformen weiterhin Sorge zu tragen", so Finanzsenator Strehl.
Das Handbuch Beteiligungsmanagement finden Sie hier als Download: Handbuch Beteiligungsmanagement (pdf, 2.4 MB)
Hintergrund: Alle Beteiligungen Bremens nehmen öffentliche Aufgaben wahr beziehungsweise sind im öffentlichen Interesse Bremens tätig. Dabei unterliegen sie unter Beachtung des Demokratieprinzips der Kontrolle durch die Verwaltung. Bremen unterhält - je nach der konkreten Aufgabenstellung - sowohl privatrechtlich organisierte Beteiligungsgesellschaften als auch öffentlich-rechtlich verfasste Unternehmen wie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Haushaltsnäher, aber dennoch wirtschaftlich eigenverantwortlich tätig sind die Eigenbetriebe und sonstigen Sondervermögen. Gemeinsam bilden alle diese Unternehmen die Bremischen Beteiligungen. Der Senator für Finanzen hat in diesem Zuge die zentrale Gesellschafterrolle und Koordinationsstelle inne. Die dezentrale inhaltliche Verantwortung liegt bei den Fachressorts.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de