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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Einigung im Streit um Horner Eiche und Bunte Eiche

Stadt Bremen und Vermieter verständigen sich auf Vergleich

02.05.2019

Im Streit um die Nutzung von zwei ehemaligen Hotels in Horn als Jugendhilfeeinrichtungen haben sich die Stadt Bremen und die Vermieter auf einen Vergleich verständigt. Danach erkennt der Vermieter die fristlose Kündigung beider Objekte an und verzichtet auf einen Rechtsstreit. Die Stadt Bremen zahlt im Gegenzug einen Betrag von rund einer Million Euro und vermeidet damit Kosten von insgesamt rund sechs Millionen, die aus vertraglichen Verpflichtungen plus Prozesskosten entstehen könnten. Der Vergleich ist nach eingehender rechtlicher Beratung geschlossen worden und tritt in Kraft unter dem Vorbehalt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss am morgigen Freitag zustimmt.

"Mit dem Vergleich ist ein Kompromiss geschlossen, mit dem keine Seite wirklich glücklich ist, mit dem aber beide Seiten leben können", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Sie hat den Vergleich heute (2. Mai 2019) in nichtöffentlicher Sitzung in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration näher erläutert. Eine gerichtliche Auseinandersetzung würde vermutlich ebenfalls auf einen Vergleich hinauslaufen, sei aber mit erheblichem zeitlichen, personellen und finanziellen Mehraufwand verbunden, sagte sie. "Das wäre für beide Seiten deutlich aufwendiger – und der Ausgang des Verfahrens vor Gericht äußerst ungewiss."

Die betroffenen Immobilien waren im Jahr 2015 angemietet und zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern genutzt worden, auch wenn damals noch nicht alle baurechtlichen Auflagen für eine dauerhafte Nutzung erfüllt waren. Seinerzeit hatte Bremen vor der Herausforderung gestanden, binnen Jahresfrist beinahe zehnmal so viele Plätze in der stationären Jugendhilfe ("Jugendheime") zur Verfügung zu stellen wie im langjährigen Regelbetrieb für sämtliche Jugendliche in der Stadt Bremen. 2014 und 2015 hatte Bremen insgesamt rund 3.000 Minderjährige aufgenommen, die Zahl der regulären Heimplätze in der Jugendhilfe lag bis dahin bei rund 300. Für Entspannung hat ab November 2015 eine von Bremen angestoßene Gesetzesänderung gesorgt, nach der Minderjährige aus dem Ausland gleichmäßig über Städte und Gemeinden der Bundesrepublik verteilt wurden.

Als nach fast zweijährigem Betrieb der Horner Eiche eine Umnutzung zum Ende vergangenen Jahres bevorstand – sie sollte Bremens zentrale Erstaufnahmeeinrichtung für minderjährige Ausländer werden –, zeigte sich, dass die baurechtlichen Auflagen, vor allem bezogen auf den Brandschutz, nach wie vor nicht erfüllt waren. Für die zweite Immobilie, die Bunte Eiche, waren die Mängel so gravierend, dass sogar eine Nutzungsuntersagung durch die Baubehörde im Raum stand. Uneins waren die Stadt Bremen und der Vermieter bis zum Schluss, welche Seite für die notwendigen Sanierungsarbeiten an den Immobilien aufkommen müsse und darüber, ob die erfolgte fristlose Kündigung der Verträge rechtmäßig sei. Dieser Streit ist mit dem Vergleich beigelegt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Frauen, Jugend, Integration und Sport
Tel.: (0421) 361-4152
E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de