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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Einmalzahlung von 150 Euro aus dem Corona-Sozialschutz-Paket für Empfänger von Transferleistungen

Antrag nicht erforderlich / Auszahlung erfolgt in Bremen automatisch

22.04.2021

Mit einer einmaligen Zahlung von 150 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen sollen die zusätzlichen pandemiebedingten Aufwendungen für die erste Jahreshälfte 2021 abgemildert werden. Die Auszahlung erfolgt in Bremen automatisch im Mai, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Das teilte die Sozialbehörde heute (Donnerstag 22. April 2021) mit. Die Zahlung aus dem Sozialschutzpaket III der Bundesregierung ist zum Beispiel gedacht für den Erwerb von medizinischen Schutzmasken und Desinfektionsmitteln. Sie wird geleistet an Bezieherinnen und Bezieher von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Asylbewerberleistungsgesetz

Das Geld soll automatisch auf das Konto überwiesen werden, das beim Amt für Soziale Dienste für die Transferzahlungen hinterlegt ist.

Sollte kein Konto vorhanden oder bekannt sein, wird die Einmalzahlung direkt ausgezahlt.

Wer in einer besonderen Wohnform (Einrichtung) lebt und nicht über ein eigenes Konto verfügt, bekommt die Zahlung über den Einrichtungsträger.

Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger mit Ansprüchen auf Kindergeld erhalten die Einmalzahlung zusammen mit dem Kindergeld.

In diesen Fallkonstellationen erfolgen die Zahlungen automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de