Sie sind hier:
  • Entgelttarifvertrag gilt jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bremer Gastgewerbe

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Entgelttarifvertrag gilt jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bremer Gastgewerbe

20.10.2022

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen setzt sich gemeinsam mit den Sozialpartnern für eine Verbesserung der Entgeltbedingungen im bremischen Gastgewerbe ein. Wichtige Ziele sind dabei die Stärkung der Tarifbindung und die Sicherung von Fachkräften. Durch ihre Unterschrift erklärte die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, nun den aktuellen Entgelttarifvertrag des Hotel- und Gaststättengewerbes im Lande Bremen für allgemeinverbindlich. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ist gestern, 19. Oktober 2022, im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht worden und damit wirksam. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. April 2022. Damit profitieren in Kürze deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bremischen Gastgewerbe von tariflich vereinbarten Entgelten.

Dazu Arbeitssenatorin Vogt: "Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet für alle Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe einen Lohnzuwachs um mindestens 30 Cent pro Stunde – gerade bei steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel zählt jeder Cent mehr im Geldbeutel. Durch die Pandemie und die damit verbundene Kurzarbeit mussten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Monatsgehalt einen Rückgang von durchschnittlich rund 16 Prozent stemmen."

Weiter führt Senatorin Vogt aus: "Ein einheitliches Mindestentgelt für alle Beschäftigten im Gastgewerbe und eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung gehören zu den Grundlagen guter Arbeit. Die Allgemeinverbindlicherklärung im Hotel- und Gaststättengewerbe zeigt auch, wie wichtig es ist, sich für gute Tarifverträge einzusetzen, von denen dann alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche profitieren. Der Anteil tarifgebundener Arbeitsverträge ist seit Jahrzehnten leider tendenziell rückläufig. Wir können jede positive Entwicklung gebrauchen, die für gute Löhne und Arbeitsbedingungen sorgt. Auch für Bremen als Tourismusstandort ist diese Entscheidung wichtig, da attraktive Entgeltbedingungen eine wichtige Voraussetzung für ein personell stark aufgestelltes Gastgewerbe sind. Ich danke den Tarifparteien, die den Antrag auf AVE gestellt haben, und dem Tarifausschuss des Landes Bremen, der durch seine Empfehlung den Weg für die Allgemeinverbindlicherklärung eröffnet hat."

Die Tarifvertragsparteien DEHOGA Landesverband Bremen e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG, hatten den aktuellen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe des Landes Bremen im März 2022 vereinbart und anschließend die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Bei einer Allgemeinverbindlichkeit handelt es sich um die Ausweitung eines Tarifvertrages auf die zuvor nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dessen Geltungsbereich. Sie eröffnet den genannten Beschäftigten Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen.

Weitere Informationen zu den Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags unter www.bundesanzeiger.de.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de