Vergaberegeln für öffentliche Grundstücke von Wirtschaftsdeputation beschlossen
12.01.2023Statt öffentliche Grundstücke an ausgewählten Standorten zu verkaufen, setzt Bremen auf eine ausschließliche Vergabe per Erbbaurecht. Das hatten Senat, Wirtschaftsdeputation und Haushalts- und Finanzausschuss im Sommer 2022 beschlossen. Am gestrigen Mittwoch, 11. Januar 2023, haben die Mitglieder der Wirtschaftsdeputation die von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa räumlich definierten Gebieten und erstellten Vergaberegeln beschlossen (siehe Anlage). Dazu gehören die Gewerbeflächen im Technologiepark, am Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Universität Grohn, in der Airport-Stadt und im Holz- und Fabrikenhafen. An anderen Standorten bleibt es bei der Wahlmöglichkeit der Vertragspartnerinnen und -partner: Kauf oder Erbbaurecht. Die Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses ist für den 20. Januar 2023 vorgesehen. Danach gilt die neue Regelung.
Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Standorte wie der Technologiepark oder der Flughafen sind von besonderem öffentlichen Interesse. In diesen Top-Gewerbegebieten mit einer durch öffentliche Gelder aufwendig bereitgestellten Infrastruktur, die Wirtschaft und Wissenschaft eng miteinander verzahnen, sichern wir uns mit der Vergabe per Erbbaurecht Steuerungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung und nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bremen. Gerade in Zeiten steigender Kosten und Zinsen sowie schwieriger Finanzierungen kann das Erbbaurecht zudem eine Lösung für Unternehmen sein. Die bereits im Sommer 2022 beschlossene Absenkung der Erbbauzinsen macht es für sie attraktiv, Gewerbeflächen zu pachten statt zu kaufen."
Ausnahmen von der ausschließlichen Vergabe eines Erbbaurechts gelten für Bestandunternehmen bei Betriebserweiterungen, für inhaber- und familiengeführte kleine und mittlere Unternehmen sowie bei Unternehmensansiedlungen mit besonderem öffentlichen Interesse. Die Wirtschaftsdeputation und der Haushalts- und Finanzausschuss müssen Ausnahmen zustimmen. Die neue Regelung gilt nicht für bereits laufende, sehr weit fortgeschrittene Verkaufsverhandlungen.
Mit dem Senatsbeschluss in 2022, öffentliche Grundstücke an ausgewählten Standorten ausschließliche per Erbbaurecht zu vergeben, wurden die Erbbauzinssätze abgesenkt. Von ursprünglich sieben Prozent auf fünf Prozent in Gewerbegebieten in Flughafennähe, auf 3,65 Prozent in Nähe der Universitäten und Hochschulen sowie bei allen anderen ausschließlich oder überwiegend für Gewerbezwecke genutzten Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen auf 2,90 Prozent des Grundstückwertes.
Geplant ist eine Überprüfung der Maßnahme und der Höhe der Zinssätze zum 31. Dezember 2024.
Mit der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht verbleiben Grundstücke im öffentlichen Eigentum, die Unternehmen zahlen dann statt eines Kaufpreises für die Dauer des Vertrages einen jährlichen Erbbauzins. Je nach Gestaltung des Erbbaurechtsvertrages kann Bremen als Erbbaurechtsgeber Einfluss auf die Nutzung der Flächen nehmen.
Zum Download: Anlage Erbbaurecht - Gebietsbezogene Verfahrensregelungen (pdf, 6.3 MB)
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de