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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sicherstellen und Selbstorganisation von Menschen mit Behinderungen stärken

06.12.2018

Seit dem 1. Januar 2018 besteht mit Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein zusätzliches Beratungsangebot für behinderte und chronisch kranke Menschen, ihre Angehörigen und für Menschen, die von Behinderung bedroht sind: die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Bundesweit gibt es inzwischen rund 500 EUTB-Beratungsstellen. Die Mittel für die Beratungsstellen sind vom Bund bis zum 31.12.2020 bewilligt, eine Verlängerung bis zum 31.12.2022 ist möglich.

Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) haben sich während ihrer zweitägigen Konferenz in Münster (05./06. Dezember 2018) für eine Entfristung und dauerhafte Finanzierung der EUTB durch den Bund ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund hat Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport auf der heutigen Konferenz der Arbeits- und Sozialminister in Münster gefordert, die Förderung der EUTB durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu entfristen. „Nach einer herausfordernden Aufbauphase muss den Anbietern ermöglicht werden, ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Angebot für Menschen mit Behinderungen zu etablieren.“ Ein Wegfall oder eine Einschränkung der unabhängigen Beratung für Betroffene durch Betroffene wäre nicht vertretbar, so Stahmann weiter.

In Bremen und Bremerhaven erhalten sechs Vereine eine Förderung in Höhe von insgesamt ca. 300.000 Euro jährlich. Damit konnten sie bestehende Beratungsangebote erweitern. In Bremerhaven ist zum Beispiel eine neue Beratungsstelle entstanden.

Folgende Vereine bieten eine kostenfreie unabhängige Beratung an: der Betreuungsverein Bremerhaven, der Blinden- und Sehbehindertenverein, der Landesverband der Gehörlosen, Hand zu Hand – Psychosoziale Beratung für gehörlose Menschen, SelbstBestimmt Leben und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen (LAG Selbsthilfe).

Beraten wird zu allen Fragen der Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen, Arbeit, Wohnen, Verkehr und Mobilität, Gesundheitswesen, zum Schwerbehindertenausweis, Leistungen der Eingliederungshilfe, Freizeit und zu vielem mehr. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt.

Durch den vom Bundesteilhabegesetz angestoßenen und insbesondere ab dem Jahr 2020 bevorstehenden Wandel im Leistungsrecht von Menschen mit Behinderungen entsteht ein zusätzlicher Beratungsbedarf für Menschen mit Behinderungen. Diesem Bedarf wird durch den niedrigschwelligen, personenzentrierten und „parteiischen“ Ansatz der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung Rechnung getragen. Insbesondere ist dabei die Beratung der Betroffenen durch Betroffene hervorzuheben.