Umweltsenator Lohse setzt sich für dauerhafte Finanzierung für Maßnahmen zur Lärmminderung ein
03.07.2014Lärm in der Stadt ist zu einer der größten Umweltbelastungen geworden. Er kann erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen und wurde lange Zeit als Risikofaktor unterschätzt. "Um hier für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen erreichen zu können, müssen wir das Thema Lärmschutz in den zukünftigen Haushaltsverhandlungen prominent platzieren und für dauerhafte Mittelausstattung sorgen, zum Beispiel für freiwilligen Lärmschutz an Bahnstrecken", sagte Senator Lohse zum Aktionsplan zur Lärmminderung. Dieser wurde auf der heutigen Sitzung (03.07.2014) der Umweltdeputation diskutiert. Senator Lohse gab damit einen Ausblick auf die möglichen Schwerpunktsetzungen in den Haushalten ab dem Jahr 2016.
Seit mehreren Jahren arbeitet das Umweltressort auf verschiedenen Ebenen gezielt daran, die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bremen zu verringern. Eine Maßnahme ist das erfolgreiche Schallschutzfensterprogramm, das zum 1. Juni 2014 wieder aufgelegt wurde. Dafür stehen pro Jahr 500.000 Euro zur Verfügung. Jetzt können von diesem Programm auch Bahnlärmbetroffene profitieren.
"Lärmschutz ist kein Thema für schnelle Erfolge, sondern braucht einen langen Atem", betont Umwelt- und Verkehrssenator Dr. Joachim Lohse. "Es gibt kein einheitliches Lärmschutzgesetz auf Bundesebene, sondern unterschiedliche Regelungen für die einzelnen Lärmquellen. Das macht die Aufgabe nicht einfacher. Viele der gesetzlichen Regelungen können nur auf Bundesebene geändert werden, in der Regel liegt aber Europarecht zu Grunde. Dennoch wollen wir mit eigenen Haushaltsmitteln insbesondere an den Stellen der höchsten Belastung eine Lärmminderung erreichen. Dafür macht sich Bremen stark", so Lohse weiter.
Lärmaspekte sollen auch in der Stadt- und Bauleitplanung stärker berücksichtigt werden und damit die Wohnqualität im städtischen Raum erhöhen. Ein weiteres Ziel ist es, umweltfreundliche Verkehre zu fördern: unter anderem den ÖPNV zu verbessern und die Nutzung des Car-Sharing-Angebots zu steigern und die Radverkehrsentwicklung fortzuschreiben. Straßenlärm als zusätzliches Kriterium wurde auch bei der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans berücksichtigt.
Der Aktionsplan enthält darüber hinaus auch Hinweise, an welchen Stellen der Stadt noch Minderungspotenziale bestehen. Auch an Eisenbahnstrecken des Bundes konnten solche Potenziale ermittelt werden.
Im Aktionsplan zur Lärmminderung werden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in folgenden, besonders stark belasteten Straßenabschnitten vorgeschlagen:
Eine interne Arbeitsgruppe in der Verwaltung hat sich mit über 500 Vorschlägen aus den Bürgerbeteiligungen 2013 und 2014 befasst. Dabei wurden zahlreiche mögliche Maßnahmen (z. B. Lärmschutzwände, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fahrbahnoberflächen, Verkehrsführung) auf Umsetzbarkeit geprüft. Konflikte mit dem ÖPNV sollten dabei vermieden werden, da dieser selbst durch die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger auch zu einer Lärmreduzierung beiträgt.
Beim Thema Fluglärm wird im Rahmen des Fachgremiums der Fluglärmkommission über weiteres Optimierungspotential beraten. Ein Anspruch auf die Erstattung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz beginnt im behördlichen Verfahren beim Senator für Arbeit, Wirtschaft und Häfen ab 24. Dezember 2014 sowie in einem privatrechtlichen Verfahren bei der Flughafen Bremen GmbH (CALMAR) bereits seit November 2013.