Gutachten zur fachlichen Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung liegt vor
30.09.2024Heute (30. September 2024) hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft den Abschlussbericht des Fachgutachtens "Gebiete für Fern- und Nahwärmeversorgung: Räumliche Abgrenzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung" veröffentlicht. Das Gutachten ist eine wichtige Vorarbeit für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bremen. Ein wesentliches Ergebnis des Gutachtens ist, dass in der Stadt Bremen erhebliche wirtschaftlich erschließbare Potenziale für einen Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen bestehen.
Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: "Das Gutachten macht deutlich, dass Wärmenetze in Zukunft eine sehr viel größere Rolle bei der Wärmeversorgung spielen werden als heute. Der Anschluss an ein Wärmenetz kann, insbesondere in dicht bebauten Ortsteilen, eine gute und klimaneutrale Alternative zur eigenen Heizungsanlage sein. Daher werden wir auf dieser Grundlage die intensiven Gespräche mit den Wärmenetzbetreibern fortsetzen, um Bremens CO2-freie Wärmeversorgung voranzutreiben."
Erstellt wurde das Gutachten von der Qoncept Energy GmbH aus Kassel. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass rund 34 Prozent des Wärmebedarfs der Stadt Bremen (ohne Stahlwerk) durch Nah- oder Fernwärme gedeckt werden könnten. Das setzt einen Ausbau der bestehenden Wärmenetze um rund 300 Trassenkilometer voraus. Ohne Ausbau könnten nur 13 Prozent des Wärmebedarfs über Fern- beziehungsweise Nahwärme abgedeckt werden.
Diese Angaben beziehen sich jeweils auf den Wärmebedarf der Stadt Bremen im Jahr 2038, der von den Gutachtern auf der Grundlage des vorliegenden Wärmeatlas‘ sowie von Szenarien zur künftigen Entwicklung des Wärmebedarfs ermittelt wurde. Die Annahmen für die zu Grunde liegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden zuvor mit den Wärmenetzbetreibern wesernetz Bremen GmbH und enercity Contracting Nord GmbH abgestimmt. In einer räumlichen Betrachtung macht das Gutachten deutlich, dass wärmenetzbasierte Lösungen sich insbesondere für dicht bebaute Siedlungsbereiche eignen.
Ein Teil der von den Gutachtern ermittelten Potenziale ist bereits Gegenstand konkreter Planungen und Projekte. Zu nennen ist hier beispielsweise der von der enercity Contracting Nord GmbH geplante Aufbau eines neuen Fernwärmenetzes in Bremen-Nord, das mit bisher ungenutzter Wärme aus dem Heizkraftwerk Blumenthal versorgt werden soll. Ein weiteres Beispiel sind die Planungen der swb-Gruppe für den Aufbau eines Nahwärmenetzes in der vorderen Neustadt, für das insbesondere die Wärme der Weser mit Hilfe von Flusswärmepumpen genutzt werden soll. Darüber hinaus engagieren sich weitere Initiativen und Investoren im Aufbau von kleineren Wärmenetzen.
Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: "Derzeit laufen in der Stadt an verschiedenen Orten Planungen und Ausbauarbeiten für Nah- und Fernwärmenetze. Die Wärmenetzbetreibenden und wir wissen, wie aufwändig und kostenintensiv diese Projekte sind. Sie lohnen sich dennoch in mehrfacher Hinsicht. Sie sind aktiver Klimaschutz, sie sind für Unternehmen unter den heutigen Förderbedingungen wirtschaftlich und sie bringen eine Wärmeversorgung, die in vielen Fällen unabhängig von Energieimporten aus anderen Ländern ist. Ich freue mich, dass die Wärmenetzbetreibenden sich engagiert einbringen und die Transformation der Wärmeversorgung voranbringen."
Im Rahmen des Gutachtens wurde darüber hinaus untersucht, welche Teile des Stadtgebietes sich aus technischer Sicht voraussichtlich für eine Versorgung durch dezentrale Wärmepumpen eignen. Das Ergebnis: In den weniger dicht bebauten Außenbereichen der Stadt sind die Voraussetzungen für eine Umstellung der Wärmeversorgung auf dezentrale Wärmepumpen deutlich besser.
Das weitere Verfahren zur kommunalen Wärmeplanung
Auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens werden im nächsten Schritt weitere Gespräche mit den Wärmenetzbetreibern geführt, um die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit der ermittelten Ausbaupotenziale zu erörtern und hierbei die Kenntnisse und Erfahrungen der beteiligten Unternehmen einzubeziehen. Parallel soll nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes der Entwurf für den Wärmeplan der Stadt Bremen erarbeitet werden. In diesem Prozessschritt sollen im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung weitere wichtige Akteure einbezogen werden. Dies gilt beispielsweise für die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, mit denen bereits erste Gespräche geführt worden sind. Auch die Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange, Wärmenetzbetreibende und andere werden im weiteren Prozess beteiligt. Ende 2025 soll die Endfassung des Wärmeplans fertig sein und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Hintergrund
Die Enquetekommission der Bremischen Bürgerschaft "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" hatte in ihrem Abschlussbericht empfohlen, dass Bremen bis Ende 2025 eine kommunale Wärmeplanung durchführen soll. Mittlerweile hat die Bundesregierung mit dem Anfang 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) eine Pflicht zur Wärmeplanung eingeführt und umfangreiche Vorschriften zu Inhalt und Gestaltung der Wärmeplanung beschlossen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen danach bis Ende Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Im Land Bremen wird die kommunale Wärmeplanung von den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für ihre jeweiligen Hoheitsgebiete eigenverantwortlich durchgeführt.
Weitere Informationen
Auf den Seiten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und der Klimaschutzagentur für Bremen und Bremerhaven energiekonsens finden Bürgerinnen und Bürger umfangreiche Informationen zum Thema Wärmewende, Gutachten und kommunale Wärmeplanung:
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