In intensiven Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und dem Land Bremen konnten erste Lösungsansätze für die Haushaltsprobleme des Jobcenters Bremen gefunden werden.
Das Jobcenter Bremen wird im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2025 weitere Bundesmittel nutzen dürfen, um arbeitssuchenden Menschen sowohl Weiterbildung als auch Beschäftigungsförderung anbieten zu können. Im ersten Schritt können damit die für die 2. Jahreshälfte beantragten Arbeitsgelegenheiten (AGH) bis zum 31.Dezember 2024 fortgeführt werden.
Zusätzlich hat das Jobcenter selbst bereits große Einsparungen im Verwaltungshaushalt vorgenommen, um Geld in den Eingliederungstitel (EGT) umzuschichten.
Um die Finanzen des Jobcenters Bremen dauerhaft auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, ist eine Priorisierung von Ausgabeschwerpunkten erforderlich. Hierfür wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um frühzeitig mit den arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern auf die Herausforderungen des Jahres 2025 reagieren zu können.
Die Träger des Jobcenters Bremen (Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und Stadt Bremen) bedanken sich bei allen Beteiligten, die in so kurzer Zeit dazu beigetragen haben, den finanziellen Engpass des Jobcenters Bremen zu beenden.
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