"Wir werden das Urteil und die Begründung der Richterinnen und Richter zügig auswerten. Es hat keine unmittelbare Rechtswirkung auf Bremen, ist aber für uns von Bedeutung. Bremen hat sich bewusst an die in NRW getroffene Regelung angelehnt. Die Richterinnen und Richter in Münster haben klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Beamtenbesoldung differenzieren kann und darf. Gleichzeitig haben sie Veränderungen bei der Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten in NRW gefordert. Offen ist, wie diese Veränderungen konkret aussehen werden. Natürlich wird es auch für Bremen von Bedeutung sein, welche Folgerungen der Gesetzgeber in NRW aus dem Urteil zieht. Nach der Auswertung des Urteils wird der Senat Gespräche mit den Gewerkschaften führen. Danach wird der Senat der Bürgerschaft einen Vorschlag unterbreiten, der die Grundsätze des heutigen Urteils berücksichtigt.
Generell halten wir nach wie vor die Entscheidung, die Beamtenbesoldung den Ländern zu überlassen, für falsch. Eine bundesweit einheitliche Regelung der Beamtenbesoldung wäre gut und richtig. Leider wurde 2006 dieses unseres Erachtens sinnvolle Verfahren abgeschafft."