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Senatskanzlei

Fachressorts machen Vorschläge zum Integrationsbudget

19.04.2016

Der Senat hat am 12. Januar 2016 die Eckpunkte eines mittelfristig ausgerichteten Integrationskonzeptes beschlossen und die beteiligten Ressorts gebeten, die sich daraus ergebenden Finanzbedarfe darzulegen. Im Rahmen der weiteren Beratungen zur Haushaltsaufstellung für die Jahre 2016/2017 hat der Senat am 8. März 2016 eine ressortübergreifende Aufteilung des Integrationsbudgets in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro vorgenommen. Heute (19. April 2016) haben die beteiligten Fachressorts dem Senat ihre abgestimmten Konzepte für die einzelnen Teilbudgets mit Vorschlägen zur konkreten Mittelverwendung vorgelegt.

Mit zusammen 17 Millionen Euro zusätzlich sollen die Ausgaben im Bereich Bildung und Kindertagesbetreuung in diesem und im nächsten Jahr massiv erhöht werden. Für die Sprachförderung sollen in beiden Haushaltsjahren zusammen acht Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Der Bereich Ausbildung und Integration soll ebenso wie der Bereich Sicherheit mit weiteren neun Millionen verstärkt werden. Zur Unterstützung des Ehrenamtes, der Gesundheitsversorgung und der Unterstützung der Integration in den Quartieren vor Ort sind vier Millionen Euro mehr in 2016/2017 vorgesehen. Drei Millionen Euro sollen in beiden Jahren zur Umsetzung des Sofortprogramms Wohnungsbau veranschlagt werden.

Für die sechs Themenfelder des Integrationsbudgets haben die Fachressorts in den kommenden beiden Jahren unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Bildung und Kindertagesbetreuung
Gesamt: 17 Mio. € davon 5 Mio. € in 2016 und 12 Mio. € in 2017
Beteiligtes Ressort: Kinder und Bildung

Im Grundschul- wie im Oberschulbereich in Bremen werden jeweils für insgesamt acht neue Klassenverbände zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer finanziert. Zur Kompensation der Überkapazitäten in bereits bestehenden Klassenverbänden wird Lehrpersonal bereitgestellt, ebenso wird das nichtunterrichtende Personal (Assistenz, ErzieherInnen) ausgebaut. Auch die Finanzausstattung für Lehr- und Lernmittel wird aufgestockt (Grundschule: 262.000 Euro / Oberschule: 336.000 Euro). In den Berufsschulen werden 15 neue Gruppen im 2. Jahr der Berufsqualifizierung mit Sprachförderung eingerichtet. Die Schulen erhalten zudem zusätzliche Lehrmeister und ebenfalls zusätzliche Lehr- und Lernmittel in Höhe von 366.000 Euro. Darüber hinaus werden in diesem und im nächsten Jahr zusammen 30 neue Schulsozialarbeiter/innen eingestellt. Mit insgesamt rund 300.000 Euro wird der Bereich der politischen Bildung verstärkt.

Die Stadtgemeinde Bremerhaven erhält entsprechend des vereinbarten Schlüssels 20 Prozent der für Lehrkräfte in den beiden Jahren vorgesehenen Ausgaben, insgesamt ca. 377.000 Euro.

In der Kindertagesbetreuung werden in 2016/2017 für den U3-Bereich 86 zusätzliche Plätze geschaffen, im Ü3-Bereich insgesamt 567 Plätze in neuen bzw. in bestehenden Einrichtungen geschaffen.

Sprachförderung
Gesamt: 8 Mio. € davon 4 Mio. € in 2016 und 4 Mio. € in 2017
Beteiligte Ressorts: Soziales, Bildung, Arbeit, Kultur, Wissenschaft

Die Sprachförderung sollte frühestmöglich ansetzen, um eine gelungene Integration zu erreichen. Für die Sprachförderung für Kinder und junge Menschen werden deshalb 2016/2017 rund 3.280.000 Euro für zusätzliches Personal sowie 687.000 Euro für konsumtive Zwecke zur Verfügung gestellt.

Volkshochschule und Stadtbibliothek Bremen sind wichtige Strukturträger im Bereich Spracherwerb und Integration. Im Bereich der Sprachförderung von Erwachsenen geht es neben einer Verzahnung von Spracherwerb und beruflicher Eingliederung mit dem Ziel arbeitsmarktnaher Qualifizierung vor allem auch darum, die identifizierten Lücken in der Sprachförderkette zu schließen. Ein weiterer relevanter Bereich zur Erreichung insbesondere von Eltern ist die Kinderbetreuung bei Sprachkursen. Für die Sprachförderung bei Erwachsenen sollen in diesem und im nächsten Jahr knapp 700.000 Euro für Personalkosten sowie rund drei Millionen Euro für konsumtive Ausgaben bereitgestellt werden, darunter Angebote wie „Deutsch als Fremdsprache“, erste Deutschkurse zur Sprachkompetenzförderung oder zusätzliche Angebote für berufsbezogene Deutschkurse.

Damit Geflüchtete zeitnah erfolgreich ein Studium aufnehmen können, müssen sie schnellstmöglich die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben. Für die erfolgreiche Sprachförderung im Hochschulbereich sollen deshalb 2016/2017 gut 819.000 Euro für Personal, 319.000 Euro für konsumtive sowie 20.000 Euro für investive Zwecke ausgegeben werden.

Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt
Gesamt: 9 Mio. € davon 4 Mio. € in 2016 und 5 Mio. € in 2017
Beteiligte Ressorts: Arbeit, Bildung, Wissenschaft, Finanzen

Um die Integration Geflüchteter in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt optimal zu unterstützen, werden für das Jahr 2016 vier Millionen Euro und für das Jahr 2017 fünf Millionen Euro für das Thema „Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt“ bereitgestellt. Finanziert werden dadurch beispielsweise das Programm „Zukunftschance Ausbildung“, die außerbetriebliche Ausbildung, die Ergänzung der Orientierungszentren und öffentliche Beschäftigung sowie Qualifizierungsprojekte oder der Berufseinstieg in die Logistik mit der Option zu verschiedenen Berufsabschlüssen. Ebenfalls unterstützt werden sollen die außerschulische Jugendbildung, die Jugendberufsagentur, das Hochschulbüro „Here“ sowie die Arbeitsmarktintegration von geflohenen Frauen und Mädchen.

Für den Bereich Ausbildung werden so insgesamt Personalkosten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro veranschlagt, die konsumtiven Ausgaben belaufen sich auf mehr als 2,7 Mio. Euro. Für den Hochschulbereich werden Mittel für Personal in Höhe von 490.000 Euro zur Verfügung gestellt (zzgl. konsumtiv: rund 179.000; investiv 20.000). Für die Arbeitsmarktintegration werden Personalkosten in Höhe von ca. 947.000 Euro veranschlagt (zzgl. konsumtiv 3.448.000 Euro).

Sicherheit (auch von Einrichtungen)
Gesamt: 9 Mio. € davon 4 Mio. € in 2016 und 5 Mio. € in 2017
Beteiligte Ressorts: Inneres, Justiz, Soziales

Im Geschäftsbereich des Senators für Inneres werden Mittel in Höhe von 5,7 Mio. Euro bereitgestellt. Finanziert werden sollen Maßnahmen, die auf eine Erhöhung der Präsenz und Entlastung des Einsatzdienstes zielen, die den Schutz vor Extremisten verbessern und die die Bearbeitung ausländerrechtlicher Verfahren beschleunigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen sowie der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes Bahnhof. Ebenso soll eine Stelle finanziert werden zur Koordinierung und Steuerung der Aufgaben der betroffenen Sicherheitsbehörden und der Zusammenarbeit mit dem Lagezentrum des Sozialressorts.

Beim Senator für Justiz und Verfassung werden finanzielle Mehrausstattungen zur Verfahrensbeschleunigung bei den Strafverfolgungsbehörden, beim Familien-und Verwaltungsgericht sowie im allgemeinen Vollzugsdienst in der Justizvollzugsanstalt im Umfange von 1,3 Mio. Euro veranschlagt.

Bei der Senatorin für Jugend, Integration, Frauen und Soziales werden Mittel in Höhe von 2,9 Mio. Euro für 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt. Hiermit sollen u.a. Maßnahmen im Bereich der Amtsvormundschaften, der Jugendhilfe im Strafverfahren sowie der Sicherheit und Service in den Sozialzentren finanziert werden. Verstärkt werden sollen ebenfalls Maßnahmen zur Prävention von Eskalation, Gewalt und sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften, zur Extremismusprävention sowie zur niedrigschwelligen Intervention zur Vermeidung von Jugenddelinquenz.

Ehrenamt, Gesundheit und Integration in Quartieren
Gesamt: 4 Mio. € davon 2 Mio. € in 2016 und 2 Mio. € in 2017
Beteiligte Ressorts: Soziales, Gesundheit, Bau

Im Bereich der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz wird u.a. das Personal für Berufsanerkennungen aufgestockt. Die Quereinsteiger- sowie die Sprachklassenuntersuchungen werden ebenso ausgebaut wie die Beratung traumatisierter Kinder und Jugendlicher. Darüber hinaus wird der Zuschuss für den sozialpsychiatrischen Dienst erhöht und die Versorgung von Schwangeren und Müttern mit kleinen Kindern ausgebaut.

Im Bereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr: Die größten Integrationsleistungen werden von solchen Quartieren erbracht werden müssen, in denen Flüchtlinge nach dem Verlassen der Übergangswohnheime den benötigten preiswerten Wohnraum vorfinden. Dies sind die jetzigen WiN-Quartiere. Dort sind vielfach Quartierszentren eingerichtet worden, um Treffpunkte mit niedrigschwelligen Beratungsangeboten zu schaffen. Diese Quartierszentren sollen zeitlich befristet unterstützt und verstärkt werden.

Im Bereich der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport soll u.a. die stadtteilbezogene Familien- und Jugendarbeit verstärkt und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. Ebenso soll die psychosoziale Betreuung von traumatisierten geflüchteten Menschen verbessert werden. Durch ein optimiertes Krankenkassenanmeldeverfahren soll sichergestellt werden, dass Asylbewerber/innen, die der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Bremen durch das Verteilsystem EASY zugeteilt werden, sofort bei der Krankenkasse angemeldet und damit krankenversichert sind. Die derzeitige regionale Ehrenamtskoordination wird in ihrem Bestand abgesichert und gestärkt. Durch Stadtteilfonds soll die Unterstützung ehrenamtlicher Projekte in den Stadtteilen anlässlich vieler neuer Übergangswohnheime fortgesetzt werden. In Abhängigkeit von der Verteilung der Flüchtlinge im Stadtgebiet sollen Sportvereine Fördermittel beantragen können, um Angebote personell auszustatten oder Sachmittel zu finanzieren. In Zusammenarbeit mit dem Landessportbund werden zudem Projekte für Geflüchtete aufgelegt, die Heranführung der Zielgruppe an die Vereine befördert und die Öffnung der Vereine für die Zielgruppe begleitet.

Umsetzung des Sofortprogramms Wohnungsbau
Gesamt: 3 Mio. € davon 1 Mio. € in 2016 und 2 Mio. € in 2017
Beteiligte Ressorts: Umwelt, Bau, Verkehr; Finanzen; Wirtschaft, Arbeit, Häfen

Am 15.12.2015 hat der Senat, im Vorgriff auf das o.g. Integrationskonzept, ein Sofortprogramm Wohnungsbau beschlossen. Danach ist es das Ziel, bis Ende 2017 zusätzlich zu den bestehenden Größenordnungen gemäß GEWOS-Studie 2.000 Wohneinheiten (WE) im herkömmlichen Wohnungsbau und weitere 3.500 WE durch Wohn-Modulbauten auf den Weg zu bringen. Zur Vorbereitung, Steuerung und Umsetzung dieses Programms sind Verfahrensbeschleunigungen sowie der Aufbau einer leistungsfähigen Arbeits- und Entscheidungsstruktur erforderlich.

Im Aufgabenbereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr werden deshalb u.a. für die Stadtplanung, Stadtentwicklung, und Baugenehmigungsverfahren sowie die Antragsberatung und Umsetzung der Wohnbauförderung insgesamt 24 zusätzliche Stellen als erforderlich angesehen, um den dringendsten Bedarf abzudecken. Beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen werden für die Konzeptionierung, Erschließung und Vermarktung der Wohnbauflächen insbesondere am Standort Überseestadt sowie der im Sofortprogramm genannten, im Eigentum der WFB bzw. des Sonstigen Sondervermögens Gewerbeflächen befindlichen Prüfflächen zwei zusätzliche Stellen benötigt. Im Aufgabenbereich der Senatorin für Finanzen werden schließlich für die Grundstücksvermarktung, Ausschreibung und Vergabeverfahren sowie die Vertragsabwicklung drei weitere Stellen benötigt.

Parlament entscheidet
Das letzte Wort über die konkrete Verteilung der 50 Millionen Euro hat das Parlament. Die Summe wird in den Haushalten 2016/2017 als Globalmittel veranschlagt. Über den Einsatz der Mittel wird der Haushalts- und Finanzausschuss nach Vorlage der konkreten Einzelmaßnahmen entscheiden. Die Freigabe der Mittel für prioritäre Maßnahmen soll im Juni 2016 erfolgen.