Bau- und Verkehrssenator Lohse nimmt Teil der Wachmannstraße als Fahrradstraße in Betrieb
13.09.2011Die Wachmannstraße wird zwischen Schubertstraße und Schwachhauser Ring zu Bremens bedeutendster Fahrradstraße. Den Ausschlag für die Einrichtung dieser Fahrradstraße gab die Verteilung der Verkehrsmittel. Beim Vergleich mit dem KFZ gewinnt klar das Fahrrad. Deutlich mehr als doppelt so viele Fahrräder rollen täglich durch diese Straße.
Soll der hintere Bereich der Wachmannstraße zur Fahrradstraße werden? Oder bleibt alles doch besser wie es ist? Diese Frage wurde auf der Jahreshauptversammlung des Vereins Wachmannstraße diskutiert und dazu eine Verkehrszählung durchgeführt. Nach der Auswertung kam man schnell zu dem Ergebnis, dass eine Fahrradstraße sinnvoll sei. Eine Abstimmung des Beirates Schwachhausen vom 25. August 2011 machte den Weg für Bremens bedeutendste Fahrradstraße frei.
Ob durch die gemeinsame Nutzung der Straße durch Rad- und Autofahrer die Unfallzahlen steigen könnten war einer von vielen Punkten, die im Voraus in zahlreichen Gesprächen und Foren diskutiert wurden. Aufgrund langjähriger Erfahrungen mit Fahrradstraßen innerhalb Bremens, aber auch in anderen Städten konnten die Bedenken ausgeräumt und der Weg für die Neuordnung des Verkehrs in der Wachmannstraße frei gemacht werden.
“Ich freue mich sehr, dass diese bedeutende Radverkehrsachse zwischen Zentrum und der Universität nun den Verkehrsverhältnissen angepasst wird. Ich danke allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Für die Förderung des Radverkehrs und das Ziel eines guten Miteinanders der verschiedenen Verkehrsträger wird uns diese Straße künftig wichtige Erkenntnisse liefern“, sagte Lohse bei seinem Ortstermin in der Wachmannstraße.
Was ist eine Fahrradstraße?
Durch die Beschilderung als Fahrradstraße wird eine Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Die gesamte Fahrbahn wird quasi zum Radweg. Der Kraftfahr¬zeugverkehr ist weiterhin zugelassen. Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße allerdings nur mit mäßiger Geschwindigkeit befahren. Einen Anspruch, Radfahrer zu überho¬len, gibt es für Kraftfahrzeuge nicht.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung einer Fahrradstraße möglich, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder es werden soll, und die entsprechende Route eine wichtige Hauptverbindung für den Radverkehr darstellt. Fahrradstraßen un¬terstützen die Fahrradnutzung. Radfahrer erleben auf Fahrradstraßen, dass sie hier bevorrechtigte Verkehrs-teilnehmer sind und als diese auch erwünscht sind. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass Unfälle und Konflikte insgesamt deutlich verringert werden können.
Was bleibt gleich?
Alle dürfen wie bisher die Straße mit dem Kraftfahr¬zeug befahren.
Alle Parkplätze für Kraftfahrzeuge bleiben erhalten.
Gehwege sind weiterhin den Fußgängern vorbehalten.
Die bisherige Einbahnstraßenregelung bleibt unverän¬dert. Radfahrer dürfen weiterhin in beiden Richtungen fahren.
Lieferverkehr bleibt zugelassen.
Was ändert Sich?
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen. Auch ohne vorweg fahrenden Radverkehr gilt: Nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren (25-30 km/h).
Radfahrerinnen und Radfahrer fahren nicht mehr auf einem abmarkierten Streifen, sondern auf der gesamten Fahrbahn.
Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren.
Im Kreuzungsbereich Carl-Schurz-Straße ist der Verkehr auf der Wachmannstraße künftig vorfahrtberechtigt. Die rechts-vor-links-Regelung wird dort aufgehoben.
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