Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:
Bei den drei Amtsgerichten im Land Bremen wurden 2015 rund 8 500 Verfahren über Familiensachen, abgetrennte Folgesachen, einstweilige Anordnungen und Lebenspartnerschaftssachen neu eröffnet und ebenso viele erledigt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 5,8 Monate. Im Vergleich zum Jahr 2013 ist damit die Zahl der Neuzugänge (+1 974) und der erledigten Verfahren (+2 038) erheblich angestiegen, die Verfahrensdauer ist dagegen um 1,7 Monate zurückgegangen.
Mit den erledigten Verfahren waren 2015 insgesamt 10 297 Verfahrensgegenstände anhängig. Über ein Drittel der Fälle betraf das elterliche Sorgerecht (3 844), gefolgt vom Versorgungsausgleich (1 648), Scheidung (1 597) und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (949).
Insbesondere bei den Verfahren über die elterliche Sorge wurde 2015 eine hohe Zahl an Neuzugängen verzeichnet (2 397 Neuzugänge), deutlich mehr als in den Vorjahren (2013: 1 355; 2014: 1 528). Entschieden wurde in 5 415 Verfahren, davon waren 1 600 Eheverfahren, 3 248 sonstige Verfahren und 567 Fälle, in denen die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder waren. In 652 Verfahren bekamen die Eltern das Sorgerecht zugesprochen (gemeinsam oder Mutter bzw. Vater allein) und in 287 Verfahren wurde die bisherige Regelung des Sorgerechts nicht geändert. Bei 781 Eheverfahren waren zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder vorhanden. Die Zahl der Fälle, in denen das Sorgerecht nicht auf die Eltern, sondern auf einen Dritten übertragen wurde, erhöhte sich von rund 300 (2013) bzw. 600 (2014) auf aktuell 2 072 Fälle. Dabei handelte es sich 2015 hauptsächlich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die unter Amtsvormundschaft gestellt wurden.
2015 wurden von den Familiengerichten insgesamt 1 395 Eheverfahren durch Beschluss erledigt, darunter waren 1 376 rechtskräftig gewordene Scheidungen. In 678 Fällen wurde das Eheverfahren von der Ehefrau betrieben (darunter 37 ohne Zustimmung des Ehemannes) und in 537 Fällen vom Ehemann (darunter 30 ohne Zustimmung der Ehefrau). Die übrigen 180 Eheverfahren wurden von beiden Beteiligten betrieben. In 86 Prozent der Eheverfahren erfolgte der Beschluss nach einjähriger Trennung der Eheleute.
Gegenüber 2013 stieg die Zahl der Verfahrensgegenstände wegen gerichtlicher Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) von 847 auf 949. 2015 betraf das in 871 Fällen den Schutz vor Gewalt und Nachstellungen (§ 1 GewSchG) und in 78 Fällen die Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung (§ 2 GewSchG).
Weitere Auskünfte erteilt:
Statistisches Landesamt Bremen
Sylvia Doyen
Telefon: (0421) 361-2138
E-Mail: sylvia.doyen@statistik.bremen.de
Tabelle: Geschäftsanfall und Geschäftserledigung der Familiensachen vor dem Amtsgericht 2013 bis 2015 zum PDF-Download (pdf, 19 KB)