Nach den Ergebnissen einer Erhebung des Statistischen Landesamtes Bremen waren am 31. März 2012 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen insgesamt 486 Strafgefangene (449 Männer und 37 Frauen) wegen einer Freiheits- oder Jugendstrafe inhaftiert. Weitere Personen befanden sich in Untersuchungshaft oder sonstiger Freiheitsentziehung wie Abschiebungshaft, Strafarrest oder Zivilhaft.
Von den 486 Strafgefangenen waren 463 im Erwachsenenstrafvollzug untergebracht (426 Männer und 37 Frauen), davon 398 im geschlossenen Vollzug (367 Männer und 31 Frauen) und 65 im offenen Vollzug (59 Männer und 6 Frauen). 23 männliche Personen verbüßten ihre Strafe im geschlossenen Jugendstrafvollzug.
Knapp die Hälfte der 463 Personen im Erwachsenenstrafvollzug verbüßte eine Freiheitsstrafe (434) oder Jugendstrafe (29) von bis zu einem Jahr (217), jeder fünfte eine Strafe bis einschließlich zwei Jahren (104), jeder vierte eine von mehr als zwei bis einschließlich fünf Jahren (117) und 25 von fünf und mehr Jahren. Knapp zwei Drittel der Einsitzenden wurden wegen Straftaten aus dem Bereich Diebstahl und Unterschlagung (166), Raub und Erpressung (72) oder wegen anderer Vermögens- und Eigentumsdelikten (60) verurteilt. In 57 Fällen waren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz der Grund für die Haftstrafe.
Von den insgesamt 486 Strafgefangenen waren am Stichtag 23 jünger als 21 Jahre, 54 im Alter von 21 bis unter 25 Jahren, 102 zwischen 25 und unter 30 Jahren, 169 zwischen 30 und unter 40 Jahren und 138 Gefangene 40 Jahre oder älter. 72 Prozent waren ledig (350) und 74 Prozent deutsche Staatsangehörige (359).
Die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt Bremen wurde zum 1. Januar 2012 neu festgelegt: Von den insgesamt 724 Haftplätzen entfallen 631 auf den geschlossenen Vollzug (496 für Männer, 93 für Jugendliche und 42 für Frauen) und 93 auf den offenen Vollzug (87 für Männer und 6 für Frauen).
Die Zahl der Strafgefangenen, die in den Justizvollzugsanstalten des Landes Bremen eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßen, ist seit Jahren rückläufig. 1980 waren dort z. B. fast 800 Strafgefangene inhaftiert, 2006 waren es noch 620 und danach unter 600.
Für Personen, die eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben und/oder Straftaten im Zusammenhang mit berauschenden Mitteln (Alkohol, Rauschgift usw.), kann das Gericht nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt anordnen. Diese freiheitsentziehenden Maßregeln erfolgen im Land Bremen im Klinikum Bremen-Ost. Dort wurde im Januar 2006 der Erweiterungsbau der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie mit 121 Behandlungsplätzen (vorher 80) eröffnet. Am 31. März 2012 waren in der Forensik insgesamt 122 Personen (115 Männer und 7 Frauen) untergebracht. Davon waren 25 jünger als 30 Jahre, 35 zwischen 30 bis unter 40 Jahren und 62 Untergebrachte 40 Jahre oder älter. Rund 80 Prozent der Untergebrachten im Maßregelvollzug waren ledig (97).
Hinweis:
Weitere Auskünfte erteilt Sylvia Doyen, Telefon: (0421) 361 2138, sylvia.doyen@statistik.bremen.de.