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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Finanzielle Unterstützung für ehemalige Heimkinder läuft bald aus

Anlaufstelle in Bremen nimmt Anträge nur noch bis 31. Dezember 2014 entgegen

09.10.2014

Die Antragsfrist für ehemalige Heimkinder, die im Rahmen des Opferfonds Entschädigungen für erlittenes Leid geltend machen wollen, läuft zum Jahresende 2014 aus. Darauf hat Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen heute (Donnerstag, 9. Oktober 2014) während der Deputationssitzung in Bremen Vegesack hingewiesen. Betroffenen empfahl sie: "Melden Sie Ihre Ansprüche an. Erlittenes Unheil lässt sich mit Geld nicht lindern. Der Fonds soll aber die finanziellen Folgen abmildern, die für Heimkinder in den 1950er bis 70er Jahren mit dem Leben im Heim verbunden waren."

Seit die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder im Land Bremen im Februar 2012 ihren Betrieb aufgenommen hat, wurden dort 128 Menschen Leistungen gewährt. Insgesamt sind Zahlungen von mehr als einer Million Euro geflossen, davon etwa zwei Drittel als materielle Leistungen und ein Drittel als Rentenersatzleistungen. Die Stelle unterstützt ehemalige Heimkinder, von denen viele in traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen aufgewachsen sind, in vielfältiger Weise. "Manche fassen dort erstmals den Mut, erlittenes Leid und Unrecht zu schildern", sagte Anja Stahmann. Die Anlauf- und Beratungsstellen biete jedem Einzelnen Unterstützung bei der Aufarbeitung der eigenen Lebensgeschichte.

Betroffene können zudem finanzielle Ansprüche geltend machen. Bremen beteiligt sich, wie alle westdeutschen Bundesländer. Die Länder können Zahlungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) an die Betroffenen veranlassen. Insgesamt haben der Bund, die westdeutschen Länder und die Kirchen sich verpflichtet, 120 Millionen Euro in den "Fonds Heimerziehung" einzuzahlen, der die offizielle Bezeichnung trägt: Fonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung der Bundesrepublik in den 1950er bis 1970er Jahren.

Der Fonds soll dazu beitragen, Folgeschäden der Heimerziehung finanziell abzumildern. Dazu gehören etwa geminderte Rentenansprüche wegen damals nicht gezahlter Sozialversicherungs¬beiträge. Leistungen sollen aber auch gewährt werden, wenn wegen schwerwiegender Folgen der Heimerziehung ein besonderer Hilfebedarf besteht. Die
Anlauf- und Beratungsstellen helfen auch bei der Antragstellung.

Betroffene mit Wohnsitz in Bremen – unabhängig davon, ob sie in der Zeit vom 23.05.1949 bis 31.12.1975 in Bremen oder in einem anderen westdeutschen Bundesland in einem Heim gelebt haben – können sich, sofern Ihnen Unrecht und Leid während dieser Zeit widerfahren ist, noch bis zum 31. Dezember 2014 bei der Anlauf- und Beratungsstelle im Amt für Versorgung und Integration Bremen, Friedrich-Rauers-Straße 26, Telefon 361-5404 oder 361-5459 melden. Oder per E-Mail unter ABStelle@avib.bremen.de

Neben diesen Angeboten ist die bundesweite, kostenlose Telefonnummer 0800-1004900 für eine erste telefonische Beratung geschaltet. Auf der Website www.fonds-heimerziehung.de sind zudem wichtige Informationen zu dem Thema zusammengetragen.

Der Fonds Heimerziehung geht auf die Arbeit des "Runden Tisches Heimerziehung" zurück. Nach fast zweijähriger Tätigkeit hat dieser unter dem Vorsitz von Bundestagsvizepräsidentin a. D. Dr. Antje Vollmer am 13. Dezember 2010 einen Abschlussbericht vorgestellt. Die Teilnehmer des Runden Tisches erkennen darin an, dass in der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren Unrecht geschehen und Leid verursacht worden ist. Sie drücken in dem Bericht ihr tiefstes Bedauern aus und regen den Fonds an.