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Senatskanzlei

Finanzieller Erfolg im Bundesrat

26.06.2013

Mit der heutigen (26. Juni 2013) Sondersitzung des Bundesrates konnte ein seit langem schwelender Streit zwischen Bund und Ländern ausgeräumt werden, "mit finanziellem Erfolg für Bremen" (Bürgermeister Jens Böhrnsen). Seit 2006 gibt es die Regelung über Zahlungen von Entflechtungsmitteln. Durch die Föderalismuskommission I wurden Mischfinanzierungen (Gemeinschaftsaufgaben/ GA) zwischen Bund und Ländern aufgegeben, als Kompensation erhielten die Länder Geld des Bundes. Bremen bekam bislang (bis 2013) in den vier Bereichen des Entflechtungsgesetzes zusammen 27,7 Mio. Euro jedes Jahr, darunter für die GA Hochschulbau 12,843 Mio (= 1,84 % des Länderaufkommens), für die GA Bildungsplanung 0,661 Mio (= 3,32 %), für den Wohnungsbau 3,1 Mio (= 0,61 %) sowie für Maßnahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 11,063 Mio (= 0,83 %). Dies entspricht einem jährlichen Anteil für Bremen von 1,078 % insgesamt .

Mit der bislang noch nicht konkret ausgestalteten Verlängerung ab 1.1.2014 wollte der Bund ursprünglich eine Verringerung dieser Zahlungen erreichen, wie Staatssekretär Kampeter (Bundesfinanzministerium) gestern auch im Bundesrat durchblicken ließ. "Diesen Griff in unsere Kassen konnten die Länder nach einem intensiven Diskussionsprozess auch innerhalb der vergangenen Ministerpräsidentenkonfenzen abwehren. Nach der Einigung mit dem Bund im Rahmen der Fluthilfegesetzgebung wird die Summe der Entflechtungsmittel nun bis 2019 auf dem bisherigen Niveau fortgeschrieben," freute sich Böhrnsen. Einen endgültigen Beschluss fasst der Bundesrat im Rahmen der Fluthilfe-Gesetzgebung in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. Juli 2013.