In seiner heutigen Sitzung (1.7.2014) hat der Senat die aktuelle Kostenerhöhung beim Hafentunnel Bremerhaven zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass nach einer Gesamtabwägung der Maßnahme eine Realisierung des Projektes weiterhin zu befürworten ist.
Bezüglich des Hauptgewerks "Tunnel" war in der Kostenberechnung von Kosten in Höhe von 137,0 Mio. ausgegangen worden. Das Submissionsergebnis weist allerdings eine Angebotssumme des Mindestbietenden von 145,4 Mio. Euro brutto aus. Diese Mehrkosten in Höhe von 8,4 Mio. sind im bewilligten Gesamtkostenrahmen von insgesamt 171,319 Mio. Euro nicht enthalten.
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen stellt der Senat 6,72 Mio. Euro (80 Prozent von 8,4 Mio.) ab dem Jahr 2018 zur Verfügung, wenn die bewilligten Mittel des Bundes in Höhe von 120 Mio. Euro, des Landes in Höhe von 29,056 Mio. Euro und der Hafenwirtschaft in Höhe von 15 Mio. Euro der Maßnahme zugeflossen und sich als nicht ausreichend darstellen sollten.
Zugleich hat der Senat den Magistrat der Seestadt Bremerhaven gebeten seinen Anteil von 1,68 Mio. Euro ebenfalls haushaltsrechtlich abzusichern und alle Nachsteuerungsmaßnahmen zu nutzen, um die Kostensteigerungen zu verringern.